Der Schock saß sichtbar tief. Tränen flossen an diesem 17. März 2005. Heide Simonis war zum vierten Mal in der Wahl zum schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten gescheitert. Mindestens eine Stimme aus der fragilen Koalition SPD/Grüne/SSW hatte gefehlt. Zum vierten Mal.
Was für eine Empörungsmaschinerie da losgetreten wurde! Der damalige SPD-Fraktionsvorsitzende Hay bezeichnete den/die »Abweichler/in« öffentlich als »Schwein«. Eine Rüge oder Zurechtweisung für diese Entgleisung gab es natürlich nicht.
Besonders »verwerflich« galt die Abweichung, da in geheimen »Probeabstimmungen« der Fraktionen das gewünschte einheitliche Votum erreicht wurde. Das diese Probeabstimmungen jedoch ausschliesslich disziplinarische Funktion haben und weder verfassungsrechtlich vorgesehen noch in irgendeiner Form verbindlich sind, wurde nonchalant übersehen. Sie überhaupt durchzuführen ist bereits gehorsamsstrategischer Bestandteil einer perfiden fraktionellen Machtmaschinerie von Parteien.
Simonis konnte sich seinerzeit als Opfer eines rückgratlosen Abweichlers medial inszenieren und von ihrer gescheiterten Führungs- und Politikkompetenz prima ablenken. Der »Abweichler« wurde bis heute nicht gefunden; es ist nicht einmal klar, welcher Fraktion er (sie?) entstammt (vielleicht sind es auch mehrere, was dann allerdings bedeuten würde, dass Abgeordnete der CDU/FDP für Simonis gestimmt haben müssten).
Das Schicksal von Simonis wurde auch immer wieder Andrea Ypsilanti vorgehalten, als sich diese entschlossen hatte, eine Duldung durch die Linke mit einer SPD/Grünen-Regierung zu versuchen. Die Mehrheit war ähnlich knapp. Nachdem sich sehr früh Dagmar Metzger geoutet hatte, eine Duldung durch die Linke nicht zu akzeptieren, gab es nur noch eine Stimme Mehrheit für ein solches Bündnis.
Das Dilemma der Gretchen-Frage
Die Umstände, wie Ypsilanti ihren Wortbruch inszeniert und umgesetzt hat, sind ausreichend diskutiert und erwogen worden. Das es ein Wortbruch ist, dürfte zweifelsfrei feststehen. Wer vor der Wahl einschränkungslos »A« gesagt hat und dann »B« macht, hat sein Wort gebrochen.
Sicher ist, dass die Medien in ihrer vereinfachenden Zuspitzung der Frage nach »A« (also einer SPD-Regierung mit der Linken) diesen Wortbruch mitbefördert haben. Ypsilanti war mit der Frage, die eine verstecke Suggestivfrage ist, sofort in einem Dilemma: Lehnt sie eine Beteiligung der Linken nicht kategorisch ab, dient dies als Munition der Wahlkampfmaschine von Koch (und hätte auch innerhalb der Grossen Koalition für erheblichen Alarmismus gesorgt). Weicht sie der Frage aus, beispielsweise in dem sie auf inhaltliche Übereinkünfte rekurriert, wäre das Echo ähnlich gewesen. Also entschloss sie sich in einem engagierten Wahlkampf, der »links« geführt wurde (und programmatisch auch durchaus fundiert war), die Linke inhaltlich wenigstens teilweise zu vereinnahmen, um sie unter die 5%-Hürde zu halten und gleichzeitig in der Öffentlichkeit ein irgendwie geartetes Bündnis auszuschliessen.
Strategisch war dieses Vorgehen falsch (es wäre auch falsch gewesen, wenn es mit Glück mathematisch funktioniert hätte) und dem äusserst emotional geführten Wahlkampf von Roland Koch geschuldet, der – wie schon 1999 – eine Haiderisierung übelsten Stils betrieb (der sogar die F.A.Z. auf Distanz gehen liess). In dieser aufgeladenen Stimmung versuchte Ypsilanti neben der thematischen Ausrichtung eine »Anti-Koch«-Stimmung zu befeuern. Da Koch in seltsam autistischer Art mit kruden Thesen zur Verbrechensbekämpfung dieser Stimmungslage selbst immer neue Nahrung gab, entstand eine Art Missionsgedanke: »Koch muss weg!« Das war die Botschaft, mit der Ypsilanti auch bürgerliche Kreise zur Stimmabgabe für die SPD brachte.
Es geht weniger um Politik, als um »Koch muss weg«
Die einzelnen Stationen, die Ypsilanti nun nahm, um dann doch mit der Linken ein Duldungsbündnis zu schnüren, dürften allgemein bekannt sein. Insgesamt zog sich der Prozess über viele Monate. Anfang November schien nun der Tag gekommen. Trotz der abweichenden Meinung von Frau Metzger (die seinerzeit bereits in aller Form dafür denunziert wurde) schien die Mehrheit mit einer Stimme gesichert.
Bis einen Tag vor der geplanten Abstimmung drei Abgeordnete öffentlich die Unterstützung für Ypsilanti verweigerten. Der Simonis-Effekt blieb Ypsilanti zwar erspart, aber die rhetorischen Geschütze, die nun gegen die drei aufgefahren wurden, hatten es in sich.
Wer anderen Charakterlosigkeit vorwirft, hat selber erhebliche Defizite
Hielt sich Andrea Ypsilanti mit persönlichen Attacken noch zurück (sie kennt das Rebellentum aus der Zeit, als sie gegen Schröders Agenda-Politik Minderheitenpositionen bezog), nannte der schleswig-holsteinische SPD-Chef Ralf Stegner die drei »charakterlos«. Klaus Wowereit sah Defizite im »menschlichen Bereich«. Der SPD-Vorsitzende Müntefering wunderte sich, dass man einen Tag vorher das Gewissen »entdecke«. Und als Beleg, wie demokratisch und offen die SPD ist, laufen nun Säuberungen Ausschlussverfahren gegen Carmen Everts, Silke Tesch und Jürgen Walter.
Zunächst einmal zugegeben: Der Zeitpunkt, die Ablehnung öffentlich zu machen, ist kritisch. Allerdings hatte ein SPD-Sonderparteitag erst am Samstag (mit grosser Mehrheit) der Koalitionsvereinbarung zugestimmt. Einer der drei, Jürgen Walter, hatte dort seine Vorbehalte gegen diese Vereinbarung hervorgebracht.
Allerdings sind Parteitagsbeschlüsse für den einzelnen Abgeordneten überhaupt nicht bindend. Wer glaubt, dass die Mehrheit der Delegierten sozusagen imperativ die Zustimmung der Fraktion beschliessen kann, irrt fatal. Der Abgeordnete bleibt nämlich immer seinem Gewissen verantwortlich. Parteitage dienen dazu, die ausgehandelten Vereinbarungen (z. B. über Regierungskoalitionen) an der Basis »abzusichern«. Und es ist auch nirgendwo festgelegt, dass jemand, der der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und Grüne zustimmt, der Art und Weise der Regierungsbildung (SPD/Grüne mit Duldung der Linke) zustimmen muss.
Wenn man also am Samstag Abend mit der Entscheidung des Parteitages konfrontiert wird (erst von da an gilt die Koalitionsvereinbarung als »angenommen«) und dann am Montag erklärt, dann doch nicht zustimmen zu können – was ist daran überraschend?
Die Hessen-SPD wird gesäubert – und damit auf Dauer zur 25%-Partei
Welches Bild von demokratisch gewählten Abgeordneten haben Politiker, die derart tief in die Kiste der persönlichen Diffamierungen greifen wie Stegner (der dies mehrfach wiederholte) oder Wowereit? Sind diese Figuren überhaupt noch tragbar? Verbirgt sich nicht hinter dem Politikverständnis dieser Herren nicht ein autoritäres Führerprinzip-Denken, welches sonst in dieser unverbrämten Form nur noch in Diktaturen anzutreffen ist?
Es geht jetzt gar nicht darum, ob die Gründe und Erklärungen, die Everts, Tesch und Walter vorgebracht haben, richtig oder falsch sind. Es geht darum, ob Gewissensentscheidungen von frei gewählten Abgeordneten in derart rüpelhaftem Ton denunziert gehören. Zwar haben die Abgeordneten die Infrastruktur der Partei SPD verwendet, um ihr Mandat zu erlangen, aber hieraus eine Nibelungentreue abzuleiten, ist verräterisch. Wer da »charakterlos« sagt, kann eigentlich nur vor dem Spiegel gestanden haben. Stegner und Wowereit betreiben ein unwürdiges Kesseltreiben und offenbaren ein stark gestörtes Verhältnis zu Grundrechten. Das ist zwar nicht neu (siehe Koeppens »Treibhaus«, die sich an der Wiederbewaffnungsdebatte in den 50er Jahren orientiert), aber in dem man nun offen die Persönlichkeit der Abgeordneten angreift, bekommt es eine neue, erschreckende Dimension.
»Gute Abweichler vs. böse Abweichler« – Heuchelei in den Medien
Wenn sich ausgerecht linksorientierte Medien an diese Art Kampagnen beteiligen, ist das kein Deut besser. Ausgerechnet diejenigen, die den (berechtigten) Widerstand von 20 SPD-Abgeordneten gegen das BKA-Gesetz als demokratischen Akt feiern, verteufeln die sogenannten Hinterbänkler, die sich mit ähnlichen Motiven gegen die Ypsilanti-Politik stellten. Typischer Gesinnungsjournalismus. Lediglich bei »Anne Will« gab es zarte Nachfragen an den Stahlhelm-Fraktionisten Stegner. Auch die Medien lieben den Verrat mehr als den Verräter. Die verpassen das Attribut »Abweichler« als Titel – anfangs noch mit Anführungszeichen, inzwischen ungeniert ohne.
Es wäre tatsächlich besser für die drei gewesen, sie hätten sich nicht offensiv geäussert, sondern in der geheimen Abstimmung einfach gegen Ypsilanti gestimmt. Ein fatales Signal, welches da ausgesendet wird. Gerade so reduziert man geheime Abstimmungen auf Rachekampagnen. Und beschädigt das demokratische Gemeinwesen abermals. Mit solchen Protagonisten kann einem nur angst und bange werden.
Diesen Konflikt zwischen dem einzelnen Abgeordneten und seiner Partei gibt es sicher schon immer. Bei großen Mehrheiten spielt er keine Rolle, weil es da auf die einzelnen Stimme weniger ankommt und deshalb paradoxerweise der Einzelne auch eher mit seiner Partei abstimmt, weil sich ein Konflikt eh nicht lohnt. Ich vermute auch, dass die geforderte Nibelungentreue im bürgerlichen Lager sogar noch größer ist, weil die Linken traditionell zu einer stärkeren Zersplitterung und Selbstzerfleischung neigen.
Dass dieser Konflikt jetzt bei Ypsilanti so virulent wurde, ist eher Zufall. Aber dass es die SPD trifft, ist es nicht. Solange sie nicht zu einem normalen Verhältnis zu den Linken gelangt, bekommt sie (parlamentarisch) kein Bein mehr auf den Boden. Frau Ypsilanti wäre sowieso gescheitert: Entweder hätte sie Koch gleich die Regierung überlassen oder sie wäre mit ihrer Regierung gescheitert oder eben bei der Abstimmung.
Der für die Bundes-SPD am wenigsten schmerzhafte Weg wäre der der sofortigen Opposition gewesen – aber dafür stellt man sich ja nicht zur Wahl, dass man freiwillig andere regieren lässt. Insofern war das ein klassisches Drama mit vorhersagbarem Ausgang. Als Außenstehender sieht man das sehr leicht, aber wenn man nur von Leuten umgeben ist, die rufen »Andrea mach mal!« hat man selbst bei leichten Selbstzweifeln keine Wahl. Andrea Ypsilanti ist so selbst eine Getriebene ihrer eigenen Gefolgsleute.
Teilweise Widerspruch
Die geforderte Nibelungentreue mag im bürgerlichen Lager grösser sein – sie ist es aber im Zweifel auch. Die »Gewissenskonflikte«, die ich aus der jüngeren Geschichte der Bundesrepublik erinnere, spielen fast alle in der SPD. Und das ist in der Tat kein Zufall, da hast Du recht. (Es gibt die grosse Ausnahme des Wortbruchs der FDP 1982, als diese zu Kohl ging. Die Folgen für die FDP bei der anschliessenden Wahl waren erstaunlich mild; die wenigen Abgeordneten, die zur SPD wechselten, haben der FDP nicht gross geschadet.)
Das es Hessen trifft (also Ypsilanti) ist kein Zufall. Erstens waren die Verhältnisse in der Hessen-SPD immer schon reichlich »rau« (bereits ein SPD-MP hatte dort mit Wortbruch regiert). Und zweitens war die Situation mit der Anti-Koch-Stimmung emotional aufgeladen (das fehlte bspw. in Schleswig-Holstein). Die Frage war dort, ob der (hehre) Zweck in jedem Fall die Mittel heiligt.
Ypsilanti hat Führungsschwäche bewiesen. Das ist so ziemlich alles, was ich als Summe der Nachricht erkennen konnte, als die vier Abgeordneten vor die Presse traten. Wie hätte sie da das wackelige Bündnis anleiten sollen, dass im wesentlichen ein NOKOCH-Bündnis war, also eine zutiefst unpolitische – in jedem Fall aber unproduktive Zielsetzung verfolgte? Und sicherlich muss die SPD das Verhältnis zur Linken klären, so wie die gesamte Öffentlichkeit.
Hier ein grandioser Beitrag von dradio
Naja, den Beitrag finde ich nicht so schlecht. Was der Hörer über den traditionellen Antikommunismus sagt, ist nicht ganz falsch (es aber gleich in Kontext zu den ‘alten Nazis’ zu setzen, eher schwach).
Ich stimme mit Ihnen überein, dass dieses »NOKOCH-Bündnis« letztlich unpolitisch war. Kochs Wahlkampf war zwar katastrophal, aber wie so oft ist man sich im Gegner schnell einig – in der konstruktiven Politik hakt es dann oft genug. Es wäre vermutlich keine dauerhafte Regierung dabei herausgekommen. Frau Ypsilanti wäre MP geworden – vielleicht nur für ein halbes Jahr.
Während einige »parlamentarische Regierungsvollstrecker« seine Existenz negieren erläutern andere ganz freimütig die Notwendigkeit des Fraktionszwangs:
Angelika Graf (SPD): »ein Verzicht auf jede Fraktionsdisziplin (würde) unweigerlich zum Chaos führen und die Regierungsarbeit praktisch unmöglich machen.« »Im Übrigen sollte eine gegen die Fraktionsdisziplin gehende Entscheidung – aus Gewissensgründen – nur der letzte Weg sein, denn besser ist es immer, etwaige Bedenken bereits vor der Abstimmung zu thematisieren und auf eine Änderung der Vorlage zu drängen. Wenn eine Änderung nicht durchsetzbar ist, dann muss man sich meiner Meinung dem Mehrheitswillen der Fraktion beugen.«
Michael Hartmann (SPD): »Ich bin aber auch Demokrat genug, um mich in elementaren Sachthemen (…) fern ab von Gewissensentscheidungen der Fraktionslinie unterzuordnen.«
Christoph Strässer (SPD): »Zum Thema Fraktionszwang möchte ich anmerken, dass nur durch eine gewisse Disziplin in den Fraktionen Politik planbar bleibt. Zum einen für die Regierung und das Parlament, da so verhindert werden kann, dass einzelne Abgeordnete durch Enthaltungen oder Ablehnungen Gesetzentwürfe der eigenen Fraktion blockieren oder verhindern. Zum anderen für den Bürger selbst.« »Da das geplante Gesetzesvorhaben (Anm.: Rente mit 67) trotz weiter bestehender Bedenken für mich nicht den Rang einer »Gewissensentscheidung« hat, habe ich als Mitglied der Fraktion zugestimmt.«
Stephanie Jung (SPD): »Man kann politisch dafür oder dagegen sein und sich bis zur letzten Gelegenheit entsprechend dafür oder dagegen intern einsetzen. Aber am Tag der Abstimmung gilt der Fraktionszwang – sonst ist parlamentarische Arbeit nicht möglich.«
In den Antworten tauchen bestimmte Motive auf.
(1) »Die Gewissensentscheidung«
Damit wird offenbar Bezug auf den Begriff Gewissen im Grundgesetz genommen. In der parlamentarischen Praxis macht man sich eine sehr eigenwillige Auslegung des Grundgesetzes zu eigen.
Während man im Abstimmungsverhalten i. d. R. an Aufträge und Weisungen der Fraktion gebunden ist (Fraktionszwang), gilt dies im Falle von Gewissensentscheidungen nicht. Als Gewissensentscheidungen sollen nur Fragen von Krieg oder Frieden oder Abstimmungen über den Anfang oder das Ende des Lebens gelten.
(2) »Die Regierungsarbeit ermöglichen«
Dafür muss man wissen, dass die meisten Gesetze, über die die Abgeordneten des Parlaments abzustimmen haben (Legislative = gesetzgebende Gewalt), von der Initiative der Regierung ausgehen (Exekutive = ausführende Gewalt).
Das Regieren wird natürlich erheblich erleichtert, wenn man über Abgeordnete verfügt, die kein Problem damit haben, einem Gesetz zuzustimmen, welches sie selbst für falsch halten.
Selbst wenn eine klare Mehrheit der gewählten und »an Aufträge und Weisungen nicht gebunden Vertreter des ganzen Volkes« gegen ein Gesetz ist, kann sich die Regierung darauf verlassen, dass sich nahezu alle parlamentarischen Regierungsvollstrecker für das entsprechende Gesetz aussprechen.
Ich glaube nicht, dass es allzu viele Abgeordnete gibt, die einem Gesetz zustimmen, weil sie es für falsch halten. Insofern halte ich den Satz Selbst wenn eine klare Mehrheit der gewählten und »an Aufträge und Weisungen nicht gebunden Vertreter des ganzen Volkes« gegen ein Gesetz ist, kann sich die Regierung darauf verlassen, dass sich nahezu alle parlamentarischen Regierungsvollstrecker für das entsprechende Gesetz aussprechen für reine Demagogik.
Ich glaube allerdings, dass die Fülle der Gesetze, über dies es zu beschliessen gilt, oft genug den Horizont des Abgeordneten überschreiten. Er ist Experte auf dem Gebiet X – aber nicht bei Y und Z.
Den Begriff der »Gewissensentscheidung« halte ich für problematisch, weil er tatsächlich suggeriert, dass es um vitale Interessen des Landes geht. Ich würde als Hilfskonstrukt von »sittlichen Entscheidungen« sprechen, die grundlegende Werte betreffen und befragen.
So etwas wie Fraktionsdiszplin kann es übrigens nur deshalb geben, weil die Partei, die über die Liste das Parlament »bestückt«, einen grossen Anteil daran hat, dass der jeweilige Abgeordnete im Parlament sitzt. Denn selbst wenn er direkt gewählt sein sollte (über die Erststimme), hat er dies meistens der Infrastruktur der Partei zu verdanken. Gänzlich schwierig wird es für denjenigen, der über die Liste eingezogen ist (weil er kein Direktmandat gewonnen hat). Hier wird sehr schnell mit einer Verschiebung der Listenposition gedroht. Durch eine Änderung des Wahlrechts könnte man dies beheben. Aber diejenigen, die am meisten von der jetzigen Regelung profitieren werden kaum reformfreudig sein.
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Auf mich wirkt das Beharren der Vier auf ihr Gewissen viel zu bemüht, viel zu konstruiert. Das »kurz vor Schluss« ihres Nicht-Bekenntnisses wirkt auch auf mich eher wie eine »Rachekampagne«, ein politisches Unwohlgefühl nehme ich ihnen einfach nicht ab. Aber vielleicht ist das die Perspektive eines Zynikers, der kein Wort mehr dreht und wendet, weil er sowohl der Berichterstattung als auch den politischen Akteuren nicht traut. Es fehlt, so metepsilonema an Transparenz. An einer Nachvollziehbarkeit der Interessen, die zwischen die tatsächlich gefällten Entscheidungen und ihrer Vermittlung an den Bürger zwischengeschaltet sind.
Diese Transparenz schafft die politische Situation in Hessen gerade aus dem negativen heraus. Du hast recht: Das Signal ist definitiv und ohne Einschränkung fatal – weil es den Widerspruch zwischen demokratischem Wahl-/Mandatsanspruch und parlamentarischer Wirklichkeit aufzeigt. Die Transparenz ist die, dass nichts transparent ist. Dass statt Transparenz im Wesentlichen Interessen im Vordergrund stehen, die Dir und mir unbekannte Variablen sind. Das ist negative Aufklärung. Wenn keiner an die Vertraktheiten politischer Entschiedungsstrukturen glauben will, muss er ihre Einschränkungen selbst vorgeführt bekommen – zum Beispiel in Form solcher »Skandale«. Das schockiert, bescädigt in Deinen Worten »das demokratische Gemeinwesen abermals«, genau weil damit ein Realismus in die Einbildung der Demokratie einbricht. Das System führt sich gerade selbst vor. Das wirklich beunruhigende dabei ist »nur«, dass unsere vermeintliche »Vierte Gewalt« diese Entwicklung nicht kritisch begleitet.
Perspektive des Zynikers? Vielleicht.
Warum soll denn das Beharren auf so etwas wie »Gewissen« bemüht wirken? Nur, weil man sich vielleicht in einer Abwägung schwer getan hat (und noch schwer tut)? Weil man das »Stahlgewitter«, welches schon Frau Metzger traf, nun selber befürchtet?
Gestern gab es einen Magazin-Beitrag (zugegeben: »Report« aus München – nicht immer unbedingt ganz neutral), in dem sich ein hessischer SPD-Kreisverband »im Exil« in Bayern traf, um sich von den dortigen Genossen einmal abzugrenzen. Die Anti-Koch-Stimmung wurde (und wird) in Hessen offenbar derart aggressiv einegsetzt und mit einem derart grossen Gruppendruck agiert, dass man sich sehr lange überlegt, wie man handelt.
Vielleicht ist auch einfach nur der Begriff des »Gewissens« inzwischen diskreditiert. Oder vielleicht veraltet? Sollte man nicht besser von einer »moralischen Entscheidung« sprechen, die über rein sachliche Erwägungen hinaus geht? Da das Gewissen auf den Gewissensträger reflektiert und diese Person in den Vordergrund stellt, wäre vielleicht eine Abstraktion auf den moralischen Kanon angebrachter? Aber welcher Kanon ist das? Im Zweifel doch nur der des Abgeordneten.
Andererseits: Warum muss man sich inzwischen fast schämen, ein Gewissen zu haben? Weil dafür im Machtspiel der Politik, im Rausch der Ökonomie oder in der Verlockung des Geldes kein Platz mehr zu sein scheint? Weil inzwischen überall der Zweck die Mittel heiligt?
Warum muss derjenige, der sein Gewissen befragt (und es als Abgeordneter ja sogar muss) plötzlich Transparenz erzeugen? Kann eine parlamentarische Entscheidung per Mehrheitsbezug dekretiert werden? Wo läge da die Transparenz?
Mir machen Politiker wie Stegner Angst, die blinden Gehorsam einfordern. Mir macht eine Partei Angst, die vier Leute ausschliessen will, weil sie sich nicht an vorher festgelegte Grundsätze halten wollen.
Meine Fragen sind nicht rhetorisch. Die vielleicht durchschimmernde Naivität ist nicht gespielt oder gar kokett.
Ich frage mich übrigens auch, warum eine abweichende Entscheidung in diesem Fall negativ konnotiert wird – im anderen Fall (BKA Gesetz) jedoch goutiert wird (oder auch umgekehrt). Und das nicht nur in der »vierten Gewalt«.
Ich fasse Deine Fragen weder als rhetorische noch als naive auf. Gerade weil sie es nicht sind, lese ich hier und nicht anderswo. Das vorab.
Ich bleibe dabei: Eine Einschätzung der Situation in Hessen fällt mir ausgesprochen schwer. Nicht, weil ich den Vieren ihre Gewissenhaftigkeit abspreche; nicht, weil zwei von ihnen erst kurz vor Schluss gemeinsam mit zwei schon früher Beunruhigten ihre Stimmen erhoben / enthalten haben; und nicht, weil ich denke, dass ein schlechtes Gewissen sich schon früher bemerkbar macht. Sondern weil ich ihre Motive nicht durchschauen kann (Walter z.B. wollte das Wirtschaftsministerium, hatte aber Konkurrenz von Scheer).
Ein großes »aber« eingeschoben: Dass ich den »Abweichlern« Gewissensgründe abspreche, heißt nicht: dass ich ihren öffentlichen Austritt aus der Parteisekte als falsch bewerte oder gar verurteile. Das gemurmelte »Koch weg um jeden Preis« war dümmlichst, und die Reaktion der Vier (ich wünschte, sie hätte eine größere Minderheit gefunden) war prinzipiell richtig und wichtig. Mit geht’s ausdrücklich um die Begründung, nicht die Entscheidung als solche. Vermutlich hab’ ich das bisher nicht so ausdrücklich vermittelt.
Ihre Berufung auf das Gewissen ist für mich vielleicht aus den von Dir aufgeführten Vermutungen bemüht: weil es überholt, veraltet, diskreditiert ist. Und da einem diese Wahrnehmung, Politik sei prinzipiell gewissenlos und durch reinen Pragmatismus geleitet, doch dann und wann öffentlich begegnet, erwarte ich zumindest für den Fall eines tatsächlichen Gewissenskonflikts eine kurze Reflexion über das allgemeine überholt und veraltet sein. Ein Innehalten, ein Thematisieren – um zu betonen, wie sehr es gerade doch das Gewissen, und nicht Rache ist, die jemanden zu einem solchen Schritt veranlasst. Der eigenen Glaubwürdigkeit halber.
[W]äre vielleicht eine Abstraktion auf den moralischen Kanon angebrachter? Aber welcher Kanon ist das?
Langweiligerweise greife ich da gern auf Max Weber zurück, der ja sowohl akademisch als auch politisch engagiert gewesen ist. Er sprach immer von der »Widerspruchslosigkeit des Gewollten selbst«, die man kritisch zu überprüfen habe. Auch wenn er in die Formulierung mehr investiert als ein einfaches »wer a sagt, kann nicht b behaupten«, kann man da erstmal ansetzen und darauf zurückgreifen: Wortbruch bleibt Wortbruch. Und um den abzulehnen, braucht man nicht das Gewissen bemühen. Ist das nicht sogar eine nüchterne, sachliche Entscheidung?
Was die Forderung nach einer Widerspruchslosigkeit des Gewollten effektiv bedeutet (auch wenn ich mich wiederhole): Transparenz. Politische Gewissensentscheidungen sollten, wie alle Entscheidungen, der Transparenz, der Zugänglichkeit und Nachvollziehbarkeit unterworfen sein. Nur muss, wie wir mehr und mehr wissen und gern beklagen, diese Transparenz geschaffen werden. Wenn sie die Politik nicht liefert, ist das ein Problemkomplex. Der nächste ist dann aber der, dass sich die Presse zu großen Teilen inkompetent zeigt, während sie gleichzeitig aus eigenen Interessen berichetet und drama- bzw, tragödisiert.
Ich frage mich übrigens auch, warum eine abweichende Entscheidung in diesem Fall negativ konnotiert wird – im anderen Fall (BKA Gesetz) jedoch goutiert wird (oder auch umgekehrt). Und das nicht nur in der »vierten Gewalt«.
Ich sagte ja: Wer wirklich wissen wollte, was tagtäglich parlamentarisch vor sich geht, müsste alle, zumindest ALLE grundsätzlichen Interessen, die zwischen die tatsächlich gefällten Entscheidungen und ihrer Vermittlung an den Bürger zwischengeschaltet sind, ausleuchten. Eine Sache der Unmöglichkeit: Journalisten wären eingeschleuste, kleine Wallraffs. :-)
Reflexion über das Gewissen
Das ist eine Forderung, die letztlich zu einem tautologischen Resultat führen muss: Es ist so, weil es so ist. Die Pressekonferenz fand ja statt; die drei (mit Metzger vier) haben ja dazu etwas gesagt (ich habe nicht alles gesehen). Aber letztlich bleibt eine Gewissensentscheidung nicht hinterfragbar, weil niemand in »mein« Gewissen leuchten kann. Das macht sie ja so schwierig – und auch (in der Vergangenheit) so beliebig (bzw. als solche manipulierbar). Vollends falsch wäre es, die Keule Gewissentscheidung zu verabsolutieren. Zwar bleibt rein formal die Verantwortung für die Entscheidung bestehen, aber der tatsächlich sittliche »Kontext« ist nicht immer gleich bedeutungsvoll.
Wortbruch bleibt Wortbruch
Man kann auch argumentieren: Den Wortbruch achte ich nicht für so wesentlich, als den Versuch, eine neue Politik (nebst »Koch muss weg«) zu implementieren. Börner hatte seinerzeit so entschieden und war mit den Grünen gegangen, obwohl er das Gegenteil versprach. Das heisst: Der Zweck heiligt in diesem Fall die Mittel. Diese andere Möglichkeit ist zumindest gegeben.
Es käme nun im Einzelfall darauf an festzustellen, ob bzw. wieviele der 34 Zustimmer exakt dieser Argumentation aus der Überzeugung des Arguments gefolgt sind – oder auch machtpolitischer Taktik oder aus fraktionellem Gruppenzwang. Ich bin nämlich keinesfalls der Meinung, dass derjenige, der für Ypsilanti gestimmt hätte, nicht auch Gewissensgründe DAFÜR hatte. Ich unterstelle nicht per se, dass dies alles machtgeile Opportunisten gewesen sind oder ängstliche Karrieretypen.
Transparenz
Ich komme wieder zum Punkt Reflexion: Transparanz bedeutet im konkreten Fall, dass ich einer geheimen Wahl vorgreife, in dem ich offensiv erkläre, warum ich mich für eine Abstimmung gegen die (vermutete!) Mehrheit stelle. Abgesehen davon, dass ich es (wie gesagt) nicht für möglich halte, ausser-tautologische Erklärungen hierzu abzugeben (oder eben rein technische »Wortbruch ist Wortbruch«) – warum müssen sich die Minderheitler alleine erklären? Warum werden nicht alle 38 Mitglieder einem »Hearing« unterzogen, welches sie diesbezüglich befragt? Welcher Art soll diese Transparenz sein?
Wallraffs
Grundsätzlich habe ich immer Bedenken mit ausserinstitutionalisierten Organen oder Strukturen, weil sie sich eben durch ihre AUssenposition jeglicher (demokratischer) Kontrolle entziehen. Will sagen: Journalisten, die sich als Weltenretter vorkommen, werden irgendwann ideologisch. Diesen Punkt hat jemand wie Wallraff längst überschritten, der sich nur noch als Egomane inszeniert.
Viele Journalisten glauben, weil es soviele »Schweine« gibt, hätten sie das Recht und die Pflicht, sich mit der »guten Sache gemein« machen zu müssen. Dabei vergessen sie ihren eigentlichen Auftrag – von einem möglichst neutralen Punkt aus zu beobachten und zu berichten. Aber das ist ein anderes, weites Feld.
Warum werden nicht alle 38 Mitglieder einem »Hearing« unterzogen, welches sie diesbezüglich befragt?
Keine Ahnung, aber das wäre m.E. eine Möglichkeit, Transparenz zu schaffen. Geheime Abstimmungen sind nur der letzte Schutzraum, in den man sich als Deligierter beziehen sollte. Naiv?
Nochmals aus anderer Sicht beleuchtet, warum ich die Gewissensentscheidung in diesem konkreten Fall problematisch finde: weil die Vier eher sachlich als emotional argumentieren. Ich kann ihre Motive verstehen, ich kann sie nachvollziehen. Carmen Everts erklärt sich beispielsweise: Im Rahmen ihrer Promotion hat sie sich mit der SED und ihrer Nachfolgepartei auseinandergesetzt und ist zum dem Schluss gekommen, dass eine Zusammenarbeit mit ihr untragbar ist. Das ist für mich »gewissenhaft«, weil gründlich reflektiert – aber im Kern eine sachliche, und keine Gewissensentscheidung.
Was den Willen zu einer neuen Politik anbelangt: den hätte man im Vorfeld der Wahlen so äußern müssen und eine Annäherung an die Linke nicht so kategorisch ausschließen dürfen. Aber nachdem er nunmal so geäußert worden ist: konsequent und transparent wäre es, die Wähler von der Wichtigkeit dieser neuen Politik zu überzeugen, die Debatte über die Linke (und mit ihr?) zu suchen. Das wäre mein Wunsch, meine Forderung, nach der ich entscheiden kann, wie schwer ich den Wortbruch gewichte.
[V]ergessen sie [die Journalisten] ihren eigentlichen Auftrag – von einem möglichst neutralen Punkt aus zu beobachten und zu berichten? Definitiv – und das bedauerliche ist wohl: dass die Inkompetenten die Ideologischen erst hevorbringen.
Sachlich oder emotional?
Everts’ Entscheidung mag sachlich begründet sein – aber sie bleibt natürlich eine Gewissensentscheidung, bzw. eine sittliche Entscheidung, weil sie die andere Komponente (die Regierung unter der Führung der SPD) dagegen in die Waagschale geworfen hat. Hätte sie emotional argumentiert, wäre ihr vorgeworfen worden, sich rein auf das persönliche Empfinden zurückzuziehen.
Dass Ypsilanti in der Festlegungen einen Fehler gemacht hat, weiss sie längst selber. Ich glaube ja, dass ihr diese Festlegung (nicht zuletzt durch die Medien) oktroyiert wurde. Ihre Schwäche bestand darin, dieser Oktroyierung nachzugeben (sich also festzulegen), statt aktiv zu kommunizieren, dass es ihr um Politik geht. Das hat sie nicht gesagt, weil es unter Umständen weitreichende Konsequenzen hätte (in anderen Bundesländern könnte sich die CDU auf eine Duldung durch rechtsradikale Parteien mit dem gleichen Argument einlassen).
Den Wähler muss Ypsilanti VOR der Wahl über die Wichtigkeit ihrer Politik überzeugen – nicht NACHHER. Bei allen nachträglichen Entscheidungen ist der Wähler nicht mehr beteiligt, also ist er auch – so ist die Logik – nicht zu überzeugen. Die Umfragen zeigten zuletzt, dass rd. 75% der Wähler gegen Ypsilantis Kurs waren. Die Zahl sagt natürlich kaum was, weil nicht klar ist, warum. Aber sie zeigt: Ypsilanti hat es nicht geschafft, in zehn Monaten die Notwendigkeit ihres neuen Politikentwurfs zu kommunizieren. Und das trootz enormer medialer Präsenz (Beckmann, Kerner, Illner, was weiss ich). Entscheidend aber ist: Werden NACHHER andere Konstellationen ruchbar als vorher postuliert, dann handelt es sich um eine Manipulation.
Das sehe ich beispielsweise in Bayern. Dort wurde in einer Landtagswahl entschieden und Herr Beckstein als Kandidat der CSU erhielt rd. 44% der Stimmen. Was passiert? Herr Seehofer wird Ministerpräsident. Einen grösseren ignoranten Akt dem Wähler gegenüber hat es lange nicht mehr gegeben. Alleine: den Pressevertretern ist das kaum aufgefallen; auch der Protest der SPD fiel eher...zaudernd aus (Herr Maget ist sowieso ein ganz Braver).
Gewissen definiert
Wenn mein Wissen um die Geschichte einer Partei mich dazu anleitet, jegliche Zusammenarbeit mit ihr abzulehnen, weil diese Geschichte noch Gegenwart ist, nenne ich das »kategorisch«, aber »sachlich«. Gewissensentscheidungen sind, zumindest meiner queren Definition nach, per se emotional. Das zu Entscheidende betrifft meine Wertvorstellungen auf so grundlegenderm Fuß, dass ich sie sprachlich nicht fassen kann. Ich bin dabei ganz auf mich zurückgeworfen. Eine Gewissensentscheidung ist nur mir zugänglich, und das nur zu Teilen. Sie hält etwas »Unsagbares« zurück.
Daher meine Schwierigkeit, die Entscheidung der Vier so zu bezeichnen. Weil ich sie nachvolziehen kann. Anders wiederum stellt sich die Frage ob ihr Schritt für mich zwar verständlich, aber in der politischen Realität »unsagbar« und »unvorstellbar« ist, dass man ihm den Rang einer Gewissensentscheidung einräumt.
Noch einmal: Die Gewissensentscheidung liegt nicht darin, das Treiben der Linkspartei damals und heute zu gewichten. Sie liegt darin, dies vor dem Hintergrund bzw. mit der Möglichkeit einer anderen (gewollten) Politik als primär oder sekundär einzustufen.
Letztlich ist es egal, ob es sich um eine Gewissensentscheidung oder um eine rationale Entscheidung handelt. Eine Gewissensentscheidung impliziert immer eine Abwägung; eine rationale Entscheidung bedarf nicht des Arguments, sie steht unabhängig davon.
Ich habe eine vermutlich interessante Schrift gefunden, die ich aber noch nicht gelesen habe: Es ist eine Doktorarbeit vom April 2008 und heisst schlicht »Das Gewissen« – pdf 1,74 MB. Sie beginnt mit einem Kapitel über den »Kollaps des Gewissens im 20. Jahrhundert«.