Nie ist die Existenz dramatischer als in unserer Kindheit, und nie bewusster als im Alter; dazwischen liegen ein Abschnitt geschäftsmäßiger Vergessenheit und die gnadenvolle Unbekümmertheit der Jugend. Verglichen mit der Kindheit, tritt im Alter die Existenz vor dem absehbaren Ende, gleichsam von der anderen Seite her, ins Bewusstsein: Während das Kind stets darum kämpft, mit den Intensitäten, die ihm die Welt auferlegt und die es durchdringen und durchjagen, zurechtzukommen, also Stabilität zu erlangen, ist das Alter von der Leere, einem Übermaß an Stabilität, einem Mangel lebenslohnender Intensität, vielleicht einem Erschöpfen der Sinne, bedroht. Das Flehen endlich sterben zu können, als Betagter aber nicht chronisch Kranker, ist ernst zu nehmen und zeigt, dass ein Leben trotz hinreichender Funktionalität, an sein Ende kommen kann.
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Die Älteren und Alten wissen, dass Intensität und Tiefe nicht gegen die Zeit aufzuwiegen sind. Und sie pochen darauf, zu entscheiden, ob sie einkaufen oder ihre Enkel besuchen gehen, gerade in einer Krise, die für sie eine besondere Gefahr darstellt. Es ist der Eigensinn, der gegen die Unfreiheit steht, ohne ihn ist die Freiheit leer, ein Reklame- wie Reklamationgebäude. Um sich aussprechen zu können, verlangt der Eigensinn nach Freiheit, er ist ihre Seele. Nicht Tun und Lassen können, wie man möchte, oder sein wie es beliebt, das Dasein, verlangt nach einem Wie, einer eigenen Art und Weise.
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Jung bleibt derjenige, der Unbekümmertheit sein eigen nennen kann. Und diese Unbekümmertheit richtet sich auf vor dem, was Anwesendsein bedeutet.
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Dass die Masse der Einschränkung ihrer Rechte nichts entgegnet, sondern dieser auch noch Beifall zollt, legt ihre existenzielle Selbstvergessenheit bloß. Dinge, Beziehungen und Tätigkeiten enervieren niemanden mehr dergestalt, dass er die von außen vorgenommene Abtrennung und Entzweiung noch als eine solche zu empfinden vermag. Eher noch scheint jeder froh zu sein, nicht mehr tun zu müssen, was er sonst tut. Woraus folgt, dass den meisten Tätigkeiten gleichgültig bleibt, wie sie ausgeführt werden und damit letztlich auch: was sie umfassen. Es wird abgearbeitet, was anfällt. Dass das Leben auch solche Tätigkeiten beinhaltet, kann niemandem vorgeworfen werden, aber sie sollten ihre Begründung in dem haben, was einem Leben zentral ist, sie sollten auf ebendieses verweisen. Individuen müssten sich in der Krise dieser Zentralität zuwenden, stärker als sonst, von ihr gewinnt es seine Stabilität, sie stellt es wieder her und es müsste sie gegen jeden Eingriff energisch verteidigen. Diese Zentralität ist ästhetisch vermittelt oder keine.
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Wenn noch nicht alles verloren ist, dann ist die Instabilität, die die Krise verursacht, ein Grund nach jener Zentralität zu suchen.
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Existenz ist redlich erst, vor dem Angesichtigwerden dessen, was Sterben und Tod bedeuten. Und die ihr entspringende, beschwörende Rede, sucht sie zu überwinden.
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Funktionieren statt Existieren, dieses Einzuüben und über die Krise hinaus nicht zu vergessen, am besten als lebenslange Maxime unbewusst zu etablieren, ist der Kern der neuen Normalität: Wir brauchen dich! Du leistest einen unverzichtbaren Beitrag! Dieses Wir aber, ist nicht weich, es ist hart und abstrakt, es meint Funktionalität mehr noch als Systemtreue.
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Wer aber anwesend ist, empfindungsfähig, wird taub für das Gebot sich wie ein flüssiger Aggregatzustand zu verhalten. Der Funktionalität wird er ihren Raum zuweisen und sich nicht seinen von ihr zuweisen lassen.
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Ein Narr, wer allerorten und zu jeder Zeit diszipliniert ist. Der steuerbare Bürger bereitet der Politik ein leichtes Spiel.
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Lebewesen versuchen ihre krisenhafte Gefährdung abzuwenden, sie wollen ihre Lebendigkeit erhalten, um zu bleiben, was sie sind. Woher die allgemeine Resignation? Verweist sie auf eine Paralyse?
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Sinnliche Intensität erfüllt den von Erkaltung bedrohten Leib mit Leben.
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Wer nicht mehr empfindet, lebt nicht mehr. Und wer nicht aufschreit, wenn ihm entrissen wird, was er liebt, der hat nicht geliebt. Das gilt auch und gerade für die Hingabe an etwas oder jemanden.
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Soll die Intensität, das Wie, das gute Leben, dem möglichst langen, dem gesunden, dem Leben an sich, untergeordnet werden? Das Individuum dem Abstraktum?
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Sich zurückhalten ist etwas anderes als zurückgehalten werden; sich zurückziehen etwas anderes als zurückgezwungen werden. Die Differenz liegt nicht etwa in der Freiwilligkeit, sondern in subjektiven Begründung, im Eigensinn des Individuums. Von daher ist die Freiheit zu bestimmen.
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Freiheit bedeutet zu können, was man muss, demjenigen, dem man ausgeliefert ist, eine befreiende Form zu geben.
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Es gibt keinen Lebensstil, der zu verteidigen wäre, sondern die Möglichkeit sich selbst als Rede, Melodie oder Gestalt sichtbar werden zu lassen. Das wäre zu begreifen und die allgemeine Leere dadurch abzuwenden, die darauf ruht, dass Individualität sich durch den Erwerb von Konformität, Konsum- und Industriegütern bezeugt.
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Aus dem Müssen, dem erfüllten Eigensinn, wachsen Ruhe, Gelassenheit und Zufriedenheit. Die Intensität des eigenen Tuns legt ein Dasein frei, das als solches genügt. Zur äußeren, tritt die innere Freiheit.
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So trennt sich der, in Produkte industrieller Fertigung verliebte und durch diese ebenso selbstverständlich wie durch medial vermittelte Konventionen erscheinende, d.h. gemachte, Individualismus von jenem, der der Bedeutung des Worts gerecht wird. Es ist der Eigensinn, das Bewusstsein um das Wie, das die Entmündigung, die gut gemeinte, im Dienst der guten Sache stehende, zu ersticken droht. Wird das Erlöschen der Geschäftigkeit im Ausnahmezustand durch eine andere Regung beantwortet werden, als durch die Sehnsucht, dass diese zurückkehre?
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Der Bannspruch dem Sozialen und Konkreten gegenüber, der in der Krise von den behaupteten allgemeinen Notwendigkeiten ausgeht, ist dem sogenannten Lebensnotwendigen, das in der Erziehung und den dafür zuständigen Institutionen stets gegen das Individuum reklamiert wird, verwandt und ein von der Angst vor dem Abstrakten – im Wesentlichen der Nichterfüllung von Funktionälitäten – begangener Verrat an den Erscheinungen.
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Langsam kann ich Deinen Einlassungen mehr und mehr abgewinnen. Aber dann zwischendurch haut es mich immer wieder raus:
>Dass die Masse der Einschränkung ihrer Rechte nichts entgegnet, sondern dieser auch noch Beifall zollt, legt ihre existenzielle Selbstvergessenheit bloß.
Nicht dass es nicht stimme, dass ein Großteil der Menschen seinsvergessen vor sich hindümpele, aber ein Leben permanent in existentieller Intensität wäre wohl auch sehr verzehrend und man schaue nur in welchen (inneren) Tumult die Gesellschaft gerät, wenn sich jeder damit konfrontiert sieht, dass da vielleicht eine Krankheit auf ihn zukommt, für die es kein Heilmittel gibt und die je nach Altersgruppe und Vorerkrankung den Tod bringen könnte. Kein Wunder, dass man die Verunsicherung in Hamster- und Toilettenpapierkäufen abreagiert.
Du arbeitest diese (ästhetische) Lebensintensität dann ja auch eher als eine innere, denn äußere Haltung heraus. Dem kann ich viel abgewinnen. Nur irritiert mich diese fortwährende Ablehnung der äußeren Einschränkungen, so als könne man diese nicht auch aus rationalen Gründen annehmen. Meine Wahrnehmung gerade in Deutschland ist, dass diese Maßnahmen gesamtgesellschaftlich getragen werden, dass die Politik sich bemüht, sie transparent und öffentlich zu verhandeln. So wie es sich in einer Demokratie gehört.(*) Genauso wie ich bei der Wahl die Mehrheitsentscheidung akzeptieren muss, wenn ich wieder für die Opposition stimmte.
Keuschnig hatte in seinem ersten Kommentar die Zahlen angeführt, was mit oder ohne Maßnahmen an Opfern zu erwarten sei. Es mag als Totschlagargument erscheinen, aber wenn das den wissenschaftlichen Konsens derzeit darstellt,.. wäre es doch kein heroischer Akt der inneren Freiheit auf eine Corona-Party zu gehen, sondern unverantwortliche Dummheit.
(*) Zu Beginn der Krise hatte ich die Befürchtung eine demokratische Regierung würde darauf möglicherweise weniger effektiv reagieren als autokratische Regime, die einfach hart durchgreifen. – Das Problem was sich zeigte ist wohl vielmehr, dass alle Machthaber nur unvollständige Informationen haben und auf die vielfältigen Einflüsterungen dann oft nur zögerlich reagieren, bzw. man an das Problem nur glaubt, wenn es schon vor der eigenen Haustür steht.
@Phorkyas
Zu Beginn der Ausgangsbeschränkungen habe ich ein Interview mit einem Psychoanalytiker gesehen, der gefragt wurde, warum so viele Menschen Unmengen von Toilettenpapier kauften, er überlegte, dass es für Reinigung, Abwischen, Saubermachen stünde, kam aber nicht recht auf einen grünen Zweig; ich selbst hatte zuvor ähnliches überlegt, aber auch ohne Ergebnis. Gestern kam mir beim Lesen Deines Kommentars eine schlüssige Erklärung: Reinigung, reinigen, mit sich ins Reine kommen, jeder möchte dergestalt aus der Welt gehen, das vor der übermäßig erscheinenden Gefahr einer Seuche tun zu können, ist die symbolische Bedeutung dieses Kaufverhaltens und ein Verweis auf die kollektive Seelenlage.
Wenn jeder, aller individuellen Misere zum Trotz, ein, zwei oder drei »Dinge« sein Eigen nennt, die es zu tun lohnt, die aus sich selbst heraus bestehen können, die Kraft geben, auch wenn das vielleicht nicht immer ausreicht, für die, zugegeben, vielleicht ein halbes Leben lang zu suchen ist, dann hätte niemand Angst, weil dann eine Form für diese da wäre, weil die Reinigung der Seele gelänge, weil sie sich vom Schädigenden befreien könnte. Das Toilettenpapier ist Ausdruck für dieses Versagen, das ein kulturelles Versagen ist. Das Bewusstsein, das mit der Moderne erwuchs, hat die Individuen in eine neue Freiheit geführt, aber die mit ihm einher gehende Präferenz des Verstandes, führte wohl zu einer Trennung von Alltag und ästhetischer Praxis, in vergangenen Zeiten hat man nach der Arbeit noch gemeinsam gesungen. Jedes Kind kann, ohne einen Funken von Bewusstsein für sein Tun zu besitzen, seine Seele sichtbarmachen und sich dadurch stabilisieren. Seidel sagte völlig zu Recht, dass das Bewusstsein das Falsche ist oder anders: Das Benennen, kann das Zeigen nicht ersetzen. Die Notwendigkeit der Psychoanalyse, Psyche statt Seele (Enzensberger), zeugt davon. Diese Krise stellt die Frage nach der Erziehung, dem Anteil des Ästhetischen an ihr. Robert Pfaller schreibt völlig zutreffend, dass man uns diszipliniert, um uns individuell einschließen zu können. Ja, Du schreibst völlig richtig, dass man das aus rationalen Gründen annehmen kann, genauso wie man rational über sich verfügen kann. Ich verwehre mich dem, wenn ich die Notwendigkeit nicht einsehen kann, genauer: auch wenn ich die Notwendigkeit einsehe, ist die Verfügung über sich selbst nicht angenehm (zu den Zahlen, die Du ansprichst, in der nächsten Folge).
Ich war vor einiger Zeit im Lainzer Tiergarten spazieren, habe, wie schon andere Male auch, die dortigen Eichen bewundert: Ihre Gestalten, die gewundenen Äste, jede ist wie eine Skultptur, trägt, trotz Unbewegtheit, Spannung und Entspannung, also Dynamik in sich, die Ästhetik ist schon in der Natur angelegt, diese menschliche Grundfertigkeit ist, was uns vom Tier unterscheidet. Ist das Schauen (Handke), das Schöne, das Wahrnehmen von Leben und Lebendigkeit, nichts, was dem einen oder anderen ein wenig Kraft gibt?
Nur ein Narr hat Angst vor einer Gefährdung. Die Vernunft, die ihres stabilen emotionalen Betts verlustig gegangen ist, beginnt zu mäandern, sie fragt, was aus Gründen der Sicherheit zu tun ist, wählt die Unsicherheit und das Nichtwissen und dreht sich in eine Maßnahmenspriale hinein. Ich kenne niemanden, der krank ist, ich bin vor drei oder vier Jahren das letzte Mal krank geworden, bin ein gesunder Mensch, halte Hygieneregeln etwas genauer ein als sonst, und versuche niemandem Fremden unnötig nahe zu kommen, fertig (klar, andere werden das ein wenig anders formulieren). Angst, Sorge, Furcht vor dem Konkreten, ja. Es gibt, für den überwiegenden Teil der Bevölkerung, objektiv keinen Grund zur Besorgnis, subjektiv wird dieser aber wahrgenommen, weil die verdrängten Ängste in das Abstraktum Pandemie projiziert werden, sie kommen von dort zurück, dergestalt, als wäre der halbe Freundeskreis krank. Und eine Politik, die in einer solchen Situation eine Maskenpflicht verordnet, konserviert diese Angst, jeder erscheint, als potenziell infiziert, genauso wie jeder Bürger im autoritären System als verdächtig erscheint und sich verdächtigt fühlt, obwohl eine von der Regierung in Auftrag gegebene repräsentative Studie eine Anzahl positiv Getesteter von 330 pro 100000 Einwohner ergab, eine Anzahl, die – ich meine jetzt nicht die Gefährlichkeit –, einer schwachen oder ausklingenden Grippeepidemie entspricht. Dazu kommt eine autoritäre Grundhaltung wie Kommunikation und Intransparenz, ein Infektologe, der wie die Polititk, von einer Rückkehr zur Normalität erst mit einer Impfung spricht, nennt 2022 oder 2023. Abgesehen davon, dass er dafür nicht zuständig ist, mit welchem Argument denn? Weil 443 Menschen tot sind, von denen unklar ist, ob sie tatsächlich alle an COVID-19 gestorben sind? Wir hatten letztes Jahr 410 Verkehrstote, Herzinfarkt- , Alkohol- und Tabaktote erspare ich mir anzuführen, wo sind denn die Relationen? Die Katastrophe ist hierzulande ausgeblieben, freuen wir uns, seien wir noch etwas zurückhaltend, aber das Fernziel Impfung ist weder durch eine allgemeine Gefährdung, noch durch ein Wissen um deren Wirkung – Schutzdauer, Variabilität des Virus – zu rechtfertigen, wir werden mit dieser Krankheit leben müssen, daran führt auch mit einer Impfung kein Weg vorbei.
Dagegen kann das Gesundheitsressort nun auf Verhörspezialisten der Polizei zurückgreifen, um die Infektionskontakte möglichst rasch aufzudecken, der Infizierte, das schwingt mit, ist ein Krimineller, der Bundeskanzler stellt Geschwindigkeit und Funktionalität vor rechtliche Bedenken und Einwände und verwehrt sich gegen Korrekturen der Gesetze und Verordnungen (der Gesundheitsminister zum Glück nicht), die Regierung spricht von neuer Normalität. Ein aus unserer Expertenkommission ausgetretener Publik-Health-Experte, einer der wenigen, vielleicht der einzige, den ich in der österreichischen Debatte als fachlich einwandfrei sehe, fordert eine Politik für Erwachsene, also Begründungen (und er sagt seit 12.3., spätestens 19.3. sei klar gewesen, dass die Situation bei uns gut ausgeht). Ich habe nichts dagegen, wenn die Politik kompromisslos die Notbremse zieht, dann sollte sie aber Maßnahmen zum Schutz der gefährdeten Gruppen setzten und sagen was sie warum zu tun gedenkt. Das Gegenteil ist der Fall. Ich prognostiziere, dass dieses perfide Spiel weltweite Überwachungsmaßnahmen zur Folge haben wird, um den Alltag und den Reiseverkehr wieder zu normalisieren, die uns erhalten bleiben werden. Unter allgemeinem Applaus.
@Phorkyas
Ich glaube, dass die Diktaturen tatsächlich im Vorteil waren bzw. sind – von Ausnahmen abgesehen. Die Chinesen, die am Anfang das Ausmaß nicht einsehen wollten, legten auf einmal ein Tempo vor, das in einem demokratischen Staat nicht möglich wäre. Strenge Ausgangssperre, totale Überwachung mittels App – ungefragt. Letzteres auch Südkorea. Taiwan – als Insel im Vorteil – hat sofort alle Grenzen dichtgemacht. Hätte man hier einen Diskurs geführt, stünde man jetzt anders da. Europa steht deshalb so schlecht da, weil man entscheidende Maßnahmen zu spät eingeleitet hatte.
@metepsilonema
Nur ein Narr hat Angst vor einer Gefährdung.
Nur ein Narr ist furchtlos vor einer Pandemie.
Oh Mann Gregor Keuschnig, metepsilomena erklärt zwar, warum er keine Angst hat, aber Du erklärst ihn einfach zum Narren. Naja...
Er möchte eine Pandemie mit diskursdemokratischen Mitteln bekämpfen. Kann man machen. Aber dann eher ohne mich.
Er spricht auch nicht von Angst, sondern von Furcht.
Jede Diskussion zum Thema »Corona-Krise« ist müßig, solange nicht bedacht und anerkannt wird, dass bestimmte Formen kollektiver Leistung existieren, deren Erfolg von einem einzigen Individuum ruiniert werden kann.
Am konkreten Beispiel sei dies vor Augen geführt: Eine mehrere Kilometer lange Rettungsgasse auf der Autobahn kann von einem einzigen Zeitgenossen ihrer lebensrettenden Funktion beraubt werden. Er fährt einfach nicht zur Seite und bleibt stehen.
Ein Orchester geht seines musikalisch-ästhetischen Potenzials vollständig verlustig, wenn sich auch nur das Triangel nicht an die Anweisungen des Dirigenten hält.
Im Fall der Maskenpflicht [hier: in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln] ist zu argumentieren, dass sich das Ansteckungsrisiko für jedes einzelne Individuum auf ein Minimum reduzieren lässt, wenn sich ausnahmslos alle an die Maskenpflicht halten. Ein einziger maskenverweigernder und gleichzeitig infektiöser Ausreißer reicht, um die Anstrengung des Kollektivs zunichte zu machen. Wer hier mit vernunftgeleiteter Freiwilligkeit argumentieren will, geht an der täglich erfahrbaren Lebensrealität vorbei.
Das andere ist ein geradezu klassischer Zirkelschluss: Wegen der geringen Anzahl an Todesfällen ist Dauer der restriktiven Maßnahmen nicht zu rechtfertigen (derentwegen aber die Anzahl der Todesfälle so gering ist).
So kann das nichts werden mit dem Erkenntnisgewinn in der aktuell brennenden Angelegenheit. Man nehme mir diese Anmerkung bitte nicht übel.
@metepsilonema: Allgemein stimme ich schon zu, dass trotz der neuen wissenschaftlichen Fundierung die Hygiene ein Bereich ist der weiterhin tief ins metaphorisch-religiös-moralische Bewusstsein greift. Was die Religion mit ihren Regeln noch unscharf, oft willkürlich erfasste, welches Tier »unrein« sei, etc., ist zwar nun mit dem Mikroskop, aber nicht für unser Alltagsauge sichtbar, so dass wir immer noch emotional-irrationale Zuschreibungen von rein-unrein wählen (z.B. soll ein Spülschwamm ein Vielfaches an Bakterien züchten als an einer Toilette je gesichtet werden).
Was aber die Toilettenpapierkäufe angeht ist meine Deutung etwas weniger »tief«. Für mich sind es hier Äußerungen des Herdentriebs a lá Tulpenmanie. Wenn das einsetzt, dann bei den meisten wahrscheinlich auch einfach eine Panik als letzter leer auszugehen und nichts mehr der wichtigen Güter zu erhaschen. Was dann einen selbstverstärkende Rückkopplung ergibt. – Nicht mal die Bidetnationen Japan oder Frankreich waren ausgenommen.
Deine Ausführungen dazu seinem Leben privatim, bildungsästhetisch Sinn zu verleihen kann ich nachfühlen. Mit oder ohne Adorno: Als wir mit unserem Sohne den Schuleignungstest ablegten, da fühlte ich wie diese Messlatten und Maßstäbe angelegt wurden, um die Normalität seines Entwicklungsstands zu bezeugen, dass ein ordentlicher Bruttosozialproduzent aus ihm werde. – (Gerade jetzt mit den sozialen Medien, wo jeder sich »produzieren« muss, um auch das »Private« zu monetarisieren, werden Adornos Prognosen immer treffsicherer.)
Ich kann die Irritation über die plötzliche Umpolung aller Leute und das Abdrehen des öffentlichen Lebens wie auf Knopfdruck, schon verstehen, dass da scheinbar schulterzuckend alles hingenommen wird. Aber für mich ist die sonstige Ordnung, die wir uns gegeben haben ebenfalls zum größten Teile willkürlich und nur durch Gewöhnung zur zweiten Haut geworden. Warum soll man Gewohnheiten nicht auch ändern? Vielleicht könnten wir auch später Gewohnheitssprengsel in unseren Alltag integrieren, die gar nicht so schlecht sind, z.B. weniger Auto fahren? Vielleicht haben wir auch alle einen Knall, weil wir auf den Bürgersteigen immer noch 2m Abstand zu halten suchen? Wir werden’s sehen.
So sehr mich diese Gesellschaft auch mitunter abstößt, kann ich doch nicht völlig aus ihr heraus. Oder will z.B. auch, dass mein Sohn soviel lerne, als dass er in ihr friedlich koexistiere. Die auf- oder ablehnende Absonderung durch Kunst hat für mich daher auch immer etwas künstliches, etwas religiös-messianisches, das mich sowohl anzieht als auch abstößt, weil ich darin ähnlich ideologische Muster sehe, wie in Religion, Wissenschaft oder all diesen geistigen Betätigungen, die ihrem Ausüber ein Gefühl der Überlegenheit vermitteln, eines höheren Bewusstseins, eines klaren, objektiven Schauens, usw.
Leider sind diese Ausführungen nun etwas verstreut, aber ich hoffe sie werden Deiner ausführlichen und kohärenteren Erwiderung gerecht oder Du findest zumindest etwas herauszupicken.
Die Vernunft kann sich durch Denken nicht von unbewussten Ängsten befreien, sie müssen ästhetisch transformiert werden; wenn sich eine Demokratie von einem autoritären System dadurch unterscheidet, dass in ihr das Denken angstfrei sein darf und soll, dann wird (und muss) sie dem Individuum ein Entkommen und nicht ein Unterordnen unter ein von Angst zusammen gebundenes Kollektiv gewähren (ich schreibe gerne noch einmal, dass die Furcht vor einer Pandemie, die Furcht vor etwas Abstrakten ist, d.h. vermutlich eine Angstprojektion vorliegt; um das zu konterkarieren, kann sich jeder fragen, wie viele Menschen in seinem Umfeld tatsächlich krank sind). Die politische Formulierung ist einfach: Man kann die Gefahr einer Ansteckung im Kleinen abzuschätzen versuchen und wissenschaftlich begleiten, ungefähr so wie Sprenger, auf den ich oben verwiesen habe, das für das partielle Öffnen von Schulen vorschlägt, das hätte man längst machen können (dann ersparten wir uns was-wäre-wenn Spekulationen über das, was wir nicht wissen und das Gerede, dass das Potential [!] eines Orchesters, wer weiß, vielleicht sogar eines Landes, an einer Autorität hinge).
@Phorkyas
Deine Empfindungen hinsichtlich des Schuleignungstests Deines Sohns ehren Dich: Das, was Du beschreibst, ist das Resultat einer allgegenwärtigen, instrumentellen Vernunft, Bildung meint heute Entwicklung, Gesundheit und Kompetenzorientierung, also technische Belange, an die Stelle ästhetischer Wahrnehmung ist eine rationalisierte getreten, ein Verhältnis beider, ist nicht mehr gegeben.
Das Produzieren in den sozialen Medien, der Narzissmus, das ständige Erzählen, was man nicht gerade tue und wie wichtig es sei, zeigt doch den Mangel lebenslohnender Intensität in unserem Alltag, ich muss mich doch nicht ständig wie einen Luftballon aufblasen, wenn ich zufrieden bin. Die Frage, die ich mir stelle, ist die, dass doch unsere Gewohnheiten, hoffentlich zu einem Teil, eine Bedeutung tragen oder auf eine verweisen, also nicht sämtlich disponabel sind. Selbst jemand wie ich, der selten verreist, der schon Jahre lang nicht mehr in einem Flugzeug gesessen ist, sieht, dass es einige wenige soziale Beziehungen und »Dinge« gibt, an denen er hängt, was ich wusste, aber die eine oder andere Bedeutung ist mir nun noch deutlicher geworden. Das mag bei jedem anders sein, aber treibt das nicht zumindest ein paar Menschen um, dass sie etwas von Belang nicht mehr tun können, etwas, das in einer Beziehung zu ihnen steht? Das ist ja kein Aufruf zu Revolte.
Wir haben alle eine ästhetische Grunddisposition, in unterschiedlicher Ausprägung, aber nicht jeder ist ein Künstler, Ästhetik und Kunst sind auseinander zu halten; letztere beruht auf ersterer. Deine Einwände sind zutreffend, Messianismus und Ideologie gehören zur Geschichte der Kunst. Aber die Traurigkeit in den Gesichtern der Kinder erscheint mir real und mehr als notwendig. Und doch halten sie einen Reichtum in Händen, der vielen Erwachsenen fehlt; ich glaube nicht, dass es hier um Können geht, sondern um ein verschüttetes Bedürfnis.
Dass man sich darüber mokiert, was ich nicht geschrieben habe, bleibt natürlich jedermann unbenommen. Dennoch darf ich den strohmännischen Angriff sachlich parieren; wie ein Orchester als Kollektiv funktioniert, setzte ich offensichtlich nicht verfehlt als bekannt voraus. Das Potenzial eines Orchesters steht und fällt mit den Aufnahmeentscheidungen bezüglich neuer Mitglieder durch das Orchesterkollegium, welches [nicht nur darin] alleinige Autorität innehat. Sogar bei der Verpflichtung der Orchesterleitung wird diese Autorität ausgeübt. Das künstlerische Potenzial eines Orchesters hängt also mitnichten von der verliehenen Autorität dessen Leiters ab, der es lediglich zu schöpfen wissen kann. Insofern bleibt die Analogie des potenzialvernichtenden Triangels durch die geringschätzige Bemerkung vom »Gerede« unberührt.
Von weiteren Einlassungen möchte ich gerne absehen.
»Ein Orchester geht seines musikalisch-ästhetischen Potenzials vollständig verlustig, wenn sich auch nur das Triangel nicht an die Anweisungen des Dirigenten hält.« #7
Das musikalisch-ästhetische Potenzial des ersten Geigers, das einen Teil des musikalisch-ästhetischen Potenzials des Orchesters ausmacht (das ein Teil seines Potenzials ist), wie das der Triangel, hat mit dem der Triangel nichts zu tun und gehört auch zum Orchester. Auch das musikalisch-ästhetische Potenzial der Triangel hängt nicht an einem Fehler oder einer Missachtung. Auch das des Orchesters nicht. Sehen Sie sich doch Ihre Argumentationsstrukturen einmal an, Sie kommen jedes mal aus einem autoritären Gefüge: Einmal ist es die Wissenschaft (Wahrheit), dann das Recht (Verfassung, Grundgesetz), dann wird die Rettungsgasse angeführt, aus der einer nicht ausscheren darf und zuletzt das Orchester, das sein musikalisch-ästhetisches Potenzial vollständig verliert, also die Gesamtheit seiner vorhandenen und verfügbaren musikalisch-ästhetischen Mittel, Möglichkeiten und Fähigkeiten, Sie schreiben nicht, dass ein Konzert versaut wurde oder es nicht so gut gelaufen ist, weil sich einer nicht an die Anweisung gehalten hat. Sie haben recht, das ist keine Gerede, das ist Autoritätshörigkeit.
So ist es.
Ich schreibe ganz bewusst nicht vom versauten Konzert oder dass es nicht so gut gelaufen sei. Weil das nämlich nicht mein Punkt ist. Für ein eigenwilliges Triangel wird kein Sitzkreis organisiert. Es wird schleunigst und ganz autoritär vor die Tür gesetzt.
Anscheinend ist nicht zu verstehen, dass die Anstrengung vieler durch ein einziges »nonkonformistisches« Individuum obsolet wird. Ökonomisch betrachtet: verschwendete Kraft, vergeudete Zeit, die Anstrengung hätte unterbleiben oder für andere Zwecke eingesetzt werden können.
Nach der zweiten oder gar dritten Infektionswelle – jeder davon wird wieder mit strikten Maßnahmen begegnet werden müssen – wird sich die Frage nach der Autoritätshörigkeit wohl nicht mehr stellen. Der soziale Druck wird dann wegen der damit einhergehenden Aufklärung so groß werden, dass z.B. Maskenverweigerer in einem beliebigen Geschäft in Gefahr geraten könnten, eine Tracht Prügel zu beziehen.
»Es gibt, für den überwiegenden Teil der Bevölkerung, objektiv keinen Grund zur Besorgnis,« schrieben Sie in #3. Könnten Sie wohl kurz skizzieren, was Sie dem kleineren Teil der Bevölkerung zu sagen hätten und, vor allem, wer zu welchem Teil gehört? Die triviale Antwort »der kleinere Teil der Bevölkerung hat objektiven Grund zur Besorgnis« wollen wir hier einmal ausklammern.
Dem Eigenwilligen wird mit Rechtsverlust gedroht und zur Sicherheit für später noch ein Mehr an Möglichem anberaumt. Dass danach ans Verstehen appelliert und mit dem Diskutieren wieder begonnen werden soll, ist ein durchsichtiges Manöver. Diejenigen, die man bedroht, sollen leisten, woran es einem selber gebricht, obwohl sich an der Sachlage, die im Zweifel mit Gewalt so gerückt wird, wie man sie braucht, nichts zu den eigenen Ungunsten verändern wird. Die Autoritäten haben sich, trotz ihrer historisch verbürgten, grausigen Leistungen, Spott und Hohn redlich verdient.
Interessant diese Verbissenheit. Wenn einem nichts mehr einfällt, entdeckt man Autoriätsgläubig- oder gar hörigkeit. Dabei zeigt dieses Rettungsgasse-Beispiel schön, dass Autoritäten sehr wohl sinnhaft sind, wenn es geboten ist. So ist das Einfordern einer Rettungsgasse für das Holen von Pizzen für die Rettungswagen-Crew unstatthaft, für die Möglichkeit der Rettung von Verletzten allerdings geboten. Meine »Freiheit« mit der PKW an einer bestimmten Stelle zu stehen, wird »eingeschränkt«. Ich kann nun diese »Freiheit« nicht dadurch aufrecht erhalten, dass ich behaupte, die Rettungswagen-Crew würde nur schnell ihre bestellten Pizzen abholen wollen und bis zum Beweis des Gegenteils könnte ich stehen bleiben. Mindestens müsste aber diskutiert werden, ob die EInschränkung meiner Freiheit gerechtfertigt ist, d. h. ob der/die Verletzten, die vom Rettungswagen versorgt würden, nicht trotzdem sterben würden... Und so weiter.
Exakt auf diesem Niveau bewegen wir uns zu oft in diesen Diskussionen. Man wird in Deutschland in einigen Bundesländern (besonders Nordrhein-Westfalen) sehen, was in zwei, drei Wochen geschieht, wenn etliche »Lockerungen« eingetreten sind. Derzeit sterben in Deutschland an COVID 19 zwischen 200 und 250 Menschen pro Tag. Da es zwischen 18 und 23 Tagen sein sollen, die zwischen Infektion und Tod vergehen, müssen sich diese Leute während des Lockdowns angesteckt haben. Wenn jetzt die Maßnahmen gelockert werden, müsste man also in 3 Wochen noch höhere Todeszahlen haben.
Viele Konjunktive. Aber was wäre eigentlich, wenn keinerlei Maßnahmen getroffen würden? Wenn sich die Leichen in den nicht hergerichteten Krankenhäusern stapeln würden? Sofort würde man mit der Fürsorgepflicht des Staates kommen...
#14 lasse ich als Antwort auf #13 nicht durchgehen.
Schließlich wurde in #3 konstatiert, dass nur ein Narr Angst vor einer Gefährdung habe. Im selben Absatz wird dort einige Sätze später festgestellt, was in #13 von mir fragend aufgegriffen wurde: dass es für den überwiegenden Teil der Bevölkerung objektiv keinen Grund zur Besorgnis gebe. Zugestanden wird mit dieser Aussage gleichzeitig, dass der Rest (immerhin rd. 20% der Bevölkerung) objektiv sehr wohl Grund zur Besorgnis hat. Und dennoch wird, wer diesem mit Grund besorgtem Fünftel angehört, als Narr bezeichnet.
Das ist die logisch korrekte Schlussfolgerung aus dem in #3 Gesagten. Bevor jemand wegen Aussagen dieser Qualität moralisch verurteilt wird, soll er seine Aussagen argumentativ gehörig verteidigen. Die Ausflucht indes ist kein Argument, sie bleibt eine Flucht.
Eine Demokratie, übrigens, unterscheidet sich von einem autoritärem System durch einen funktionsfähigen öffentlichen Debattenraum. Öffentlich heißt: für jeden zugänglich, gleich welcher – in allen denkbaren Bedeutungsschattierungen – Herkunft. Funktionsfähig heißt: dialogische Kommunikation mit dem Ziel, widerstreitende Einzelinteressen im Verhandlungswege miteinander verträglich zu machen.
Inwieweit Äußerungen der Vernunft durch unbewusste Ängste beeinflusst werden, ist für sich genommen ein hochinteressantes, weil (als Methode aufgefasst) introspektionsförderndes Thema. Verweise auf konkrete Lebensrealitäten sind dabei ohne Frage hilfreich und nützlich. Wenn sie denn korrekt sind (was hier die meisten Verweise auf die COVID-Krise eben nicht sind). Ansonsten nämlich bloß die Formung eines »Narrativs« beobachtet werden kann.
@Gregor
Interessant, dass ich etwas entdecke, wenn der Autor es im Anschluss bestätigt. Ich habe nirgendwo geschrieben, dass ich auch nur eine der verhängten Maßnahmen nicht mittrage, ich habe auch nicht dazu aufgerufen, aber ich habe das Recht diese zu kritisieren. Wenn das Widersprechende, darin eigenwillige (nicht: der Rechtsbrecher), mit dem Rauswurf bedroht wird, wenn es als Potenzialvernichter eines Kollektivs – selbst wenn es einmal etwas missachtet haben sollte – bezeichnet wird, dann ist das ein autoritäres Muster (gerade dann, wenn das weiter getan wird, obwohl das Argument, auf das sich die Potenzialvernichtung bezog, widerlegt wurde).
Ob das Rettungsgassenparadigma im Fall von Corona gilt, ist zu begründen und nicht zu behaupten (auf der Straße tut es das, das ist unbestritten). Ein ausscherendes Individuum ist im Ameisenhaufen der Gesellschaft statistisches Rauschen, der Autor weiß das. Das kann in bestimmten Konstellationen anders sein, niemand hält ihn davon ab, das zu begründen (mit ein wenig Nachdenken kann man darauf kommen, welche Institutionen in Österreich zur Zeit ohne Mund-Nasen-Schutz arbeiten dürfen und dass deren Mitarbeiter auch den Sicherheitsabstand nicht immer einhalten; scheren die nun aus oder geht das in Ordnung, weil es ihnen freigestellt ist?)
@h.z
Gefährdung meint, dass eine – oft mit einer Wahrscheinlichkeit bezifferbare – Möglichkeit besteht, zu erkranken, verletzt zu werden, ..., z.B. Krebserkrankung, Schlaganfall, Herzversagen, Autounfall, Betriebsunfall, Infektionskrankheit. (Vor)Sorge, Vorsicht und Besorgnis sind vernünftig, Angst vor dem Konkreten auch, weil es unvernünftig wäre, sich z.B. von an einer Infektionskrankheit erkrankten Bekannten nicht (ein wenig) zu distanzieren. Gegen Angst vor konkreten Dingen kann man etwas tun und dadurch die Angst in den Griff bekommen (z.B. Distanz halten, aufpassen). Hätte ich Angst vor einer Gefährdung, nicht vor einer (konkreten) Gefahr, dann bleibt die Angst wenigstens unterschwellig immer vorhanden, etwa im Fall von Krankheiten, weil ein (Rest)risiko immer besteht. Wenn man sich das klar macht, lebt man befreiter und sicherlich auch gesünder.
Zum Narrativ: Es wäre sicherlich ungerecht, allen etwas zu unterstellen, ich mache in meinem Alltag immer wieder Beobachtungen an Personen, die ich kenne, die Überlegungen bestätigen bzw. zu neuen führen (abgesehen davon ist aphoristischem Schreiben Zuspitzung eigen).
@metepsilonema
Es ist einigermaßen aufreibend, ständig neu geformte Fehlschlüsse und Widersprüche aufzuklären, wie auch jetzt wieder in Ihren Ausführungen zur Gefährdung. Sie stellten zunächst die Behauptung auf, nur ein Narr ängstige sich vor einer Gefährdung. Nun beschreiben Sie – legitimerweise – die Bedeutung des Begriffs »Gefährdung« in Ihrer speziellen Anwendung und stellen dabei auf die Konkretisierbarkeit ab, was ich Ihnen auch gerne zubillige. Falls ich Sie richtig verstehe, lautet die präzisierte Aussage nun: Nur ein Narr hat Angst vor unkonkreter Gefährdung (auch diese Aussage ist vom psychologischen Standpunkt aus betrachtet vollkommen unhaltbar).
Der Fehlschluss unterläuft Ihnen an der Stelle, dass in Ihrem Sinne begründete Angst nur vorliege im beispielhaften Falle einer infizierten Bekannten, und zwar wegen der realen Ansteckungsgefahr. Die Angst vor dem »Abstraktum Pandemie« sei hingegen unbegründet, weil eine Projektion, wie Sie in #3 ausführten, und mit einer Wirkung behaftet, »als wäre der halbe Freundeskreis krank«. Gleichzeitig wissen Sie aber, dass die Infektiosität des gegenständlichen Coronavirus schon bis zu zwei Tage vor Auftreten der ersten Krankheitssymptome gegeben ist und dass asymptomatische Virenausscheider keine seltene Ausnahme darstellen (das Perfide daran, dass gerade Kinder am seltensten von erkennbaren Krankheitssymptomen betroffen sind). Von sich unsozial verhaltenden Virenausscheidern, weil Selbstisolation verweigernd, ganz abgesehen.
Daraus folgt nun, dass Sie sich mit namentlich unbekannter, gleichwohl realer Ansteckungsgefahr konfrontiert sehen, sofern Sie nicht selbst in strikter Selbstisolation leben. Schon gar nicht können Sie feststellen, ob ein unwissentlicher Virenausscheider fünf Meter vor Ihnen auf dem Bürgersteig gehend gerade ungeschützt geniest hat und Sie in dessen Aerosolschwade folgen. Diese Überlegungen fehlen in Ihrem Gedankengefüge gänzlich, wenn Sie vom »Abstraktum Pandemie« sprechen.
(wie auch eine angemessene Würdigung des Umstandes fehlt, dass, wenn Sie das Pech einer Infektion haben, Sie schon bei mittelschwerem Krankheitsverlauf bis zu sechs Wochen außer Gefecht gesetzt sein können – mit einer Option auf bleibende Lungenschäden).
In Ihrer erneuten Nichtantwort auf #13 vermisse ich wieder eine Einlassung zum wichtigeren Teil der Frage, wer zu welchem Teil der Bevölkerung gehöre. Vernünftigerweise werden Sie zugestehen müssen, dass eine Zuweisung von Individuen zum überwiegenden Teil der Bevölkerung, der objektiv keinen Grund zur Besorgnis habe, wie Sie in #3 darstellten, nicht möglich ist. Somit hat jedes Individuum objektiven Grund zur Besorgnis. Auch deshalb verfügen Ihre Überlegungen im Hinblick auf das Pandemiegeschehen und den Umgang damit über keine Standfestigkeit.
(Ihre Überlegungen zur Unterscheidung von Gefährdung und Gefahr sollten jedoch für sich genommen sorgfältig bedacht werden. Die Erzeugung von diffusen Ängsten ist Bestandteil eines bewährten Herrschaftsinstrumentariums und ist wegen der demokratieschädigenden Wirkung wert, umfassend erörtert zu werden. Hinter diesen Nebelwänden wird unbemerkt z.B. an der Entwicklung eines Feindstrafrechts gearbeitet, dessen Vorbote, die Gefährderhaft, in Bayern bereits Realität wurde.)
Gerade in musikalischen Belangen ist Ihre Argumentation von einer gewissen Unerfahrenheit – ich vermeide ganz bewusst den allzu unscharfen Begriff Ignoranz – gekennzeichnet. Keineswegs haben Sie das Argument der orchestralen Potenzialvernichtung durch triangulöse Eigenwilligkeit widerlegt. Denn Sie lassen den zentralen Punkt für eine möglicherweise erfolgreiche Widerlegung, eben diese Eigenwilligkeit nämlich, außer Acht. In meinem Analogiebeispiel ist nicht von Fehlern oder Unachtsamkeiten die Rede, sondern von struktureller mentaler Dissonanz mit dem seine verliehene Autorität ausübenden Dirigenten und auch dem diese Autorität verleihenden Orchesterkollektiv (G.K. hat dies am Rettungsgassenbeispiel überaus treffend herausgearbeitet). Vielleicht hilft Ihnen zum besseren Verständnis die Auswechslung des Triangels gegen die Pauke, deren Eigenwilligkeit den Eindruck eines besessenen Galeerentrommlers erweckt, der den Takt für ein flüchtendes Schiff schlägt. Und das zu Sonnenaufgang in Strauss’ »Also sprach Zarathustra«.
Natürlich betrachte auch ich die Ihrigen Argumentationsstrukturen. Darin bleibt mir Ihre Tendenz zur Torpfostenverschiebung nicht verborgen. Von Institutionen, die zur Zeit ohne Mund-Nasen-Schutz arbeiten und die Sie auch gerne benennen dürfen (an Ratespielen beteilige ich mich nicht), kann bei der Behandlung der Maskenpflicht in meinem Kommentar #7 logischerweise nicht die Rede sein. Falls Ihnen darin etwas unklar geblieben wäre, oder der Schluss aus der Analogie sich nicht eröffnete, stünde die Möglichkeit der Nachfrage offen. Die aber unterbleibt. Das andere Analogiebeispiel der Rettungsgasse anerkennen Sie dagegen ausdrücklich in Ihrer Antwort an G.K. Wenn ich, was ich tatsächlich tue, redliches Diskursverhalten unterstelle, wirkt Ihre Argumentation etwas inkohärent.
Ich sehe mich durchaus auch mit rhetorischen Kampftechniken konfrontiert, die in einem kultiviert-demokratischen Debattenraum generell nichts zu suchen haben. Ziel solcher Kampftechniken ist unter anderem die Desavouierung und Delegitimierung von Debattenteilnehmern in der Erwartung, dass diese verschlissen und indigniert vorzeitig sich zurückziehen. Aus Sorge vor einer solchen Entwicklung und Zeitknappheit hatte ich unlängst einen Kommentar zurückgenommen. Zeitlich kann ich mir die Auseinandersetzung jetzt eben leisten, doch drehe ich den Zeithahn alsbald wieder zu.
Welche Autorität, nebenbei gefragt, nehmen Sie in Anspruch, mir die Unterscheidungsfähigkeit zwischen »autoritär« und »Autorität«, noch dazu verliehener, abzusprechen? Wenn Sie mir gar Autoritätshörigkeit aufdrücken wollen, sei Ihnen die Aussage Sprengers in dem von Ihnen verlinkten Gespräch entgegengehalten. Er sagte: »Leadership. Uns fehlt das Leadership.« (Antwort auf die Frage, was der Grund sei für verspätetes Hochfahren der Regelversorgung im Gesundheitssystem). Hören Sie doch nochmals genau hin, was Sprenger in diesem Gesprächsabschnitt insgesamt zu sagen hatte.
off topic
eine völlig beiläufige anregung an den »maschinisten«: vielleicht wird es irgendwann möglich, ein wordpress-plugin »preview« zu installieren, sodass ein kommentar bereits während der erstellung mit den umgesetzten textauszeichnungen sichtbar wird. (kompliment, im übrigen)
Lieber h.z., ich weiß nicht, ob Sie mit folgendem Vorschlag etwas anfangen können: Ich bemerke schon lange, dass wir beide eine grundverschiedene Auffassung von Sprache haben (Stichwort »Torpfostenverschiebung«). Ich thematisiere, nun ja, von meinem Standpunkt aus, einen Konflikt zweier »Paradigmen« im fünften Teil meiner Serie, die damit zu tun haben. Können Sie mir kurz sagen, ob Sie diesen lesen wollen oder würden. Falls nicht, dann gehe ich auf diesen Auffassungsunterschied in Form eines Kommentars hier ein.
Ich bitte Sie! Selbstverständlich werde ich mir den folgenden Teil nicht entgehen lassen, und das mit offenem, neugierigen Geist.
Freut mich!
@mete: Ich kann dem neuralgischen Punkt nachfühlen, der dich zum Anzweifler werden lässt: dass sich die ganze Gesellschaft hier Hals über Kopf in heftige Maßnahmen stürzt, obwohl die Datenlagen dünn. Ohne flächendeckende Tests, was wissen wir schon über Dunkelziffern oder das vielbeschworene »R«? Der Zusammenbruch des Gesundheitssystems mit Hunderttausenden Toten rechtfertigt Ausnahmezustand und Überwachungsapp (in Österreich schon am Start). Alle gleichgeschaltet in Panikmodus und Isolation. Wer nicht mitmachen will, wird weggebissen, wie hier?
Den verlinkten Part aus dem Interview hatte ich angeschaut. Da ging es vor allen Dingen, um die Kommunikation der (österreichischen) Politiker, wie diese die Maßnahmen dem Volk nahebringen oder einfach dekretieren. Wie gesagt, schien mir die Krisenkommunikation der Kanzlerin bisher vorbildlich. Kann sein, dass es in Österreich leider anders lief.
@mete: Nachtrag, bzw. was ich eigentlich schreiben wollte. Nur manövriert dich das gerade in eine diskurstheoretisch gefährliche Lage. Ich nenne es mal den vergifteten Trump-Trumpf: Weil die etablierten Medien oder der Mainstream mich bekämpfen, habe ich recht und kann sie als fake-news diffamieren. Getroffene Hunde bellen.
So einfach ist ist es ja nicht. Wohl hat der Journalismus und die »alten« Medien strukturelle Probleme, die einen Präsidenten Trump ermöglichten. In der Hauptsache, dass ein Großteil der Bevölkerung oder zumindest die stimmenstarke Anhängerschaft Trumps sich von ihnen abgewendet haben. (Ist es nicht fast eine fiese Volte bei den Anhängern Trumps, eine verzerrte Kopie der alten Ablehnung des Mainstreams und der Holzmedien zu sehen, mit denen die Blogs angetreten waren, sich von diesen abzusetzen. Altbewährte Muster.)
Nichtswürdiges Thema.
Bei den meisten Unternehmungen der Politik und all diesen Schimären der Kunst, segeln wir ins Ungefähre. – Was für Metriken, wissenschaftliche Evidenz gibt es schon für das meiste, was wir da treiben? – Verglichen damit sind die Corvid19-Fakten schon relativ hart und belastbar – und ich ehrlich gesagt froh, dass unsere Regierung zu harten Maßnahmen griff. Vielmehr befürchte ich jetzt bei den geplanten Lockerung in NRW, dass ein falscher Schritt sein könnte, ein Funke am Knallgas, der zu recht von Merkel kritisiert wurde...
@h.z.
Ich wollte noch etwas zu unserer beider Sprachverständnis schreiben, das bitte mit Teil V in Zusammenhang setzen.
Mir ist schon bei der Diskussion um Hans Text folgendes aufgefallen: Sie benutzen Sprache wie ein Gleichungssystem, nehmen Teilstücke heraus und fügen andere ein, so wie man mit Variablen umgeht. Oben auch (erster Absatz). Dazu ist ein präziser Sprachgebrauch unumgänglich. In der Art und Weise wie Sie schreiben wird Ihr volkswirtschaftlich-mathematisch-rechtlicher Hintergrund sichtbar, den ich u.a. der vorangegangenen Diskussion entnehme, allesamt Gebiete, in denen es notwendig ist, präzise zu sein. Das ist ein schönes Beispiel dafür, was Ästhetik ist und meint, dass sich nämlich unsere Art und Weise in der Welt zu sein, zeigt und ausspricht, oft – in diesem Fall weiß ich das nicht – auch unbewusst. Ihnen diesen Sprachgebrauch vorzuhalten, käme einem Angriff auf Ihre Person gleich.
Ich habe mir heute folgenden Satz notiert: »Unbeherrschte Zeit, befreite, freie, ist was allem Ausdruck zu Grunde liegt.« Ein nur subjektiv erfahrbares Moment wird auf ein umfassendes, einen allgemeingültigen Begriff, bezogen, darin liegt eine Spannung, man könnte auch sagen, eine gewisse Arroganz, aber ohne sie wäre der Satz wertlos, weil er dann fast nichts beanspruchen würde. Sie können aus diesem Satz keine Gleichung machen, jedenfalls nicht ohne ihn zu zerstören, es gibt aber trotzdem eine Beziehung zwischen unbeherrscht, beherrscht, frei und dem Begriff Ausdruck. Dieses Sprachverständnis ist symbolisch, nicht im strengen Sinn logisch, der Satz ist aber trotzdem kritisierbar, dadurch, dass man die symbolische Beziehung zwischen frei und Ausdruck untersucht. Dafür dürfen Sie den Satz aber nicht verändern, Sie müssen sich in das Geschriebene hinein fühlen und denken.
Ich benenne die beiden Verständnisse einmal mit Präzision und Ausdruck (damit ist kein logisches Ausschlussprinzip gemeint, etwa, dass Sie durch Ihr Schreiben nichts ausdrücken). Ein Konflikt zwischen Präzision und Ausdruck ist unumgänglich, wenn man ihn aber kennt, dann kann man Bereiche abgrenzen, in denen ein Verständnis Vorrang hat oder den Konflikt zu klären versuchen. Worauf wir uns in der Diskussion oben vielleicht sinnvoll einigen können, ist, dass ein pandemisches Geschehen nicht rein subjektiv, aber auch nicht bloß objektivierend betrachtet werden kann, zumindest dann nicht, wenn Betroffene mit am Tisch sitzen.
Zu dem Konflikt noch ein Beispiel, von dem ich diese Woche las: Eine Schlagzeile in einer der Gratiszeitungen, um die ich sonst einen Bogen mache, interessierte mich. Ich las nach und erfuhr, dass es Polizeistrafen in einer Höhe von 1000€ gab, weil Jugendliche, die nicht zusammen wohnen, händchenhaltend auf Parkbänken saßen. Ob das korrekt berichtet wurde, sei dahingestellt, nehmen wir es als Gedankenexperiment und für real an, dann können wir uns den Konflikt der angeführten Verständnisse noch einmal vor Augen führen: Eine demokratisch und rechtlich einwandfreie, also präzise Bestimmung verbietet (beschränkt) ein fundamentales menschliches Ausdrucksbedürfnis in der Öffentlichkeit (wer jemanden liebt, möchte dies ausdrücken, das erfordert Nähe). In der Beschränkung einer existenziellen Befindlichkeit, gründet sich ein individuelles (kein juristisches) Widerspruchsrecht, das Eigenwilligkeit einklagt, das gut von einer Straftat oder beliebigem Nonkonformismus abgrenzbar ist. Die Gemütsregung Zorn ist für mich nachvollziehbar und wenig verwunderlich. Sehen Sie das ähnlich?
Das sehe ich in der Tat ganz anders. Zorn ist in dem Gedankenexperiment Ausdruck selbstverschuldeter Ohnmacht (ein sehr ähnlicher Fall zweier miteinander joggender Lebenspartner mit noch getrennten Wohnsitzen wurde vor wenigen Tagen im ORF berichtet).
Was Sie in dem Gedankenexperiment beschreiben, ist ein schlagendes Beispiel für gähnende Gleichgültigkeit. Unsere Verfassung kennt kein Grundrecht auf Ahnungslosigkeit. Präzise und rechtlich einwandfreie Bestimmungen sind keineswegs geeignet, wirksame Auswege zu verhindern.
Der eine Jugendliche melde seinen Hauptwohnsitz bei den Eltern des anderen Jugendlichen, behalte den Zweitwohnsitz bei den eigenen Eltern und schon fällt die polizeiliche Wohnsitzprüfung in jeder denkbaren Konstellation unauffällig aus. Behördlicher Widerstand dagegen ist theoretisch zwar denkbar, praktisch aber sehr unwahrscheinlich – insbesondere wenn der eine Jugendliche in Begleitung der Eltern des anderen Jugendlichen zur Wohnsitzänderung bei der Meldebehörde erscheint.
Ziviler Ungehorsam kann geleistet werden in der Form, wie Sie in dem Gedankenexperiment darstellen. Zorn hat darin allerdings keinen Platz. Wirksam geleistet zeigte sich ziviler Ungehorsam durch verabredete Aktionen dieser Art mit entsprechender medialer Aufmerksamkeit. Zweck des zivilen Ungehorsams wäre, den moralisch gerechtfertigten Anspruch auf Befindlichkeitsäußerung demonstrativ gegen die rechtliche Beschränkung zu stellen – wohlgemerkt: unter bewusster Inkaufnahme der damit verbundenen, rechtlich einwandfreien Strafe. Das ist völlig in Ordnung. Nicht in Ordnung aber wäre, den sodann ebenfalls sich artikulierenden gesellschaftlichen Anspruch auf Einhaltung der Beschränkungen als autoritäre Anwandlung zurückzuweisen.
Eine öffentliche Debatte hat unverzichtbar stattzufinden, in der Für und Wider gegeneinander abgewogen werden und zwar nicht von einem der Debatte vorsitzenden Richter, sondern von den Debattenteilnehmern selbst. Sie und nur sie allein sind dazu ermächtigt, einen Kompatibilitätsmodus für die widerstreitenden Einzelinteressen auszuhandeln – falls sie denn alle für sich in Anspruch nehmen wollen, eben nicht in einer Scheindemokratie zu leben (wie immer, eine empfindliche Nagelprobe für all jene, die bloß behaupten, in einer Demokratie leben zu wollen – dürfen Demokratiegegner von demokratischen Verhandlungen ausgeschlossen werden?). Ob sie tatsächlich dazu befähigt sind und falls nicht: weshalb nicht, wäre m.E. ebenso wichtig zu erörtern.
Zum Sprachverständnis möchte ich mich spätestens morgen noch ausführlich äußern.
Ein vorsorglich klarstellender Nachtrag zum Gedankenexperiment: der von mir skizzierter Ausweg findet meine Unterstützung nur insofern, als er legitim und möglich ist. Moralisch halte ich ihn zumindest für bedenklich.
@h.z.
Zwei kurze Nachfragen: Zorn würden Sie auch nicht zugestehen, im Augenblick der Trennung bzw. Straferteilung durch die Polizei? Und wenn wir hinzunehmen, dass – real oder im Experiment – eine Wohnsitzummeldung auf Grund der Maßnahmen nicht möglich wäre?
@metepsilonema
Sie gestatten, dass ich wieder einmal die sprachkritische Brechstange aus meiner Werkzeugkammer hole: Auf Ihre erste Nachfrage möchte ich also mit einer Gegenfrage reagieren: »Haben Sie aufgehört, Ihre Frau zu schlagen?«
Die zweite Nachfrage überhole ich gleich und stelle fest, dass Zorn begreiflich wäre, wenn die Polizei die Regelung im Moment der Anhaltung frisch aus der Luft finge. Dann allerdings wäre von Unmutsäußerungen der Jugendlichen dringend abzuraten, weil sie auf der Stelle erschossen werden könnten.
Sie verstehen gewiss, was schon das sprachliche Problem mit der ersten Nachfrage ist, die anderen Probleme mal außen vor. Meine bereits fertiggestellte Äußerung zum Sprachverständnis werde ich nochmals grundlegend überarbeiten.
Bitte legen Sie mir offen, was der Zweck unseres Austausches aus Ihrer Sicht ist. Ich habe das dringende Bedürfnis, meinen Aufwand danach auszurichten.
Wenn ich mich zur Unterstützung von metepsilomena einschalten darf:
Bei dem Beispiel mit den Händchen haltenden Jugendlichen dürfte doch auffallen, dass einerseits das Verbot, andererseits das Bussgeld von 1.000 EUR (!) krass unverhältnismäßig sind.
Eine hinreichend bestimmte und formell ordnungsgemässe Rechtsgrundlage vorausgesetzt: Jedenfalls nach deutschem Recht ist jede Einzelmassnahme am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu überprüfen.
Grundrechtsschutz besteht überdies unabhängig von demokratischen Mehrheiten. So kann das BVerfG formelle Gesetze des Parlaments aufheben. Leben wir deshalb in einer Scheindemokratie?
Wie auch immer man zum Shutdown insgesamt stehen mag, würde dieses Beispiel zeigen, dass die Exekutive jegliches Augenmaß verloren hat, so auch wenn alte Menschen aufgrund der Quarantäne ohne den Beistand ihrer Angehörigen oder – falls gläubig – ohne eines Priesters mutterseelenallein sterben müssen.
Wer darauf mit Zorn reagiert, zeigt nur seine Menschlichkeit.
Erstens, @Christian Backes, verhängt die österreichische Polizei kein Bußgeld über 1.000 EUR, sondern erstattet Anzeige an die zuständige Verwaltungsbehörde.
Zweitens, dies auch nur dann, wenn nach Verwarnung der Aufforderung zur Einhaltung des Sicherheitsabstandes beharrlich nicht Folge geleistet wird.
Drittens, eine derartige Anzeige zieht ein ordentliches Verwaltungsstrafverfahren nach sich, in welchem sich die Jugendlichen verantworten können. Findet die verfahrensführende Behörde in der Verantwortung der Jugendlichen keinen hinreichenden Grund, das Strafverfahren einzustellen, setzt es für jeden Jugendlichen 500 EUR, wie es im nun mal z.B. im Raum Wien üblich ist.
Viertens, ist das BVerfG für Verordnungen des Bundesgesundheitsministers nicht zuständig. Der VfGH kann Verordnungen auch dann nachträglich aufheben, wenn sie schon längst durch Fristablauf außer Kraft getreten sind. Durch eine Aufhebung der entsprechenden Verordnung fiele auch der Rechtsgrund für die verhängte Verwaltungsstrafe weg.
Fünftens, wir leben deshalb in einer Scheindemokratie, weil unser Herr Bundeskanzler um Verständnis geworben hat für verfassungsrechtliche Schludrigkeiten. Es könne der VfGH zwar verfassungswidrige Verordnungen aufheben; bis das passiere, seien die Verordnungen aber schon lange nicht mehr gültig, als wozu die Aufregung, bitteschön.
Sechstens, schreiben Sie in blanker Unkenntnis der verwaltungsinternen Richtlinien vom Verlust jeglichen Augenmaßes der Exekutive und in Unkenntnis des geltenden Verordnungstextes vom Schicksal alter Menschen, ohne Beistand ihrer Angehörigen oder gar eines Priesters mutterseelenallein sterben zu müssen.
Siebtens, wer darauf mit Zorn reagiert, zeigt seine unerträgliche Ignoranz. Ich schrieb bereits, dass die Verfassung kein Grundrecht auf Ahnungslosigkeit kennt.
Zorn, so bekräftigen Sie, sei eine gerechtfertigte Menschliche Regung. Nun, dann schleudere ich Ihnen meinen Zorn ob Ihrer unsinnigen Intervention entgegen.
Guten Abend.
@metepsilonema, vor vielen Jahren hatte ich auf twoday.net spezielle Lyrik (Mundart) verfasst, der vereinzelt mit ausgesprochen lebhafter Neugierde begegnet worden war. Meist saß ich Wochen an einem Text, um »das eine« Wort zu finden. Manche Texte (viele, um der Wahrheit die Ehre zu geben) blieben unvollendet. Ich habe mein Bemühen schließlich aufgegeben. Geblieben ist mir die erneuerte Freude an gekonnter Mehrdeutigkeit (will heißen: Offenheit) eines Textes, an dessen emotionaler Exploration, an der Gewalt und Schärfe des Satzes, aber auch an der beschwichtigenden Schwere des Wortes, die mir mitunter meine mir selbst unverständlich bleibende Komplexität erträglicher macht.
Sie werden bemerkt haben, dass ich mich zu Ihren aphoristischen Texten nicht äußere. Der Grund dafür liegt in meinem Mangel an handwerklichem Rüstzeug für Textkritik abseits von Geschmacksbekundungen, nicht in einer höflich-distanzierten oder gar ablehnenden Haltung zu Ihren Texten.
Anders verhält es sich mit Ihren Kommentaren, denen ich keinerlei aphoristischen Charakter zugestehe. Würde ich solches unternehmen, entrückte ich schon den Kommentar einer sich aufdrängenden inhaltlichen Würdigung. Denn künstlerische Texte führen ein Eigenleben im besten Sinne. Sie werden mir gewiss glauben können, dass ich davor tiefen Respekt habe. Ich nehme also nicht Ihre Sprache oder Ihren Ausdruck auseinander, sondern die Information, die Sie darin transportieren. Auf diese Differenzierung lege ich allergrößten Wert.
Kommentare spannen einen Debattenraum auf – je divergenter, desto umfangreicher der Raum. Im Gegensatz dazu besteht die Gefahr, dass der Debattenraum zu einer kläglichen Empfindungsblase verkommt, je einförmiger die Einlassungen ausfallen. Insofern hoffte ich sehr, dass meine Beiträge nicht als Belästigung aufgefasst werden, sondern schlechtestenfalls als druckvolle Aufweitung des [Meinungs]Spektrums.
Aus der ausschweifenden Vorrede möge sich erhellen, dass ich in der Kritik an Hans Formulierung nicht zimperlich sein wollte. Ich gab auch eine ausführliche Begründung (1. Abs.) dafür, als Reaktion auf Ihren meiner Kritik folgenden Einwurf. Wenn Sie nun finden, ich benutze Sprache wie ein Gleichungssystem, verwahre ich mich dagegen entschieden. Ich analysiere sie als solches mit meinen bescheidenen Mitteln, wie ich gleich folgend darstellen darf:
Mein Gleichungssystem im Hinblick auf Hans Formulierung lautete (vereinfacht/verkürzt betreffend Informationsgehalt):
E = A
mit
E . . . . . . . . evozierte Emotion
A . . . . . . . . Ausdruck (einschließlich Aussage)
wobei
Ausdruck . . . Satz[folge]
Satz . . . . . . . Wortfolge in korrekt angewandter Grammatik
Wort . . . . . . Bedeutung, als Funktion des Kontextes
Sie lägen falsch mit Ihrer Einschätzung, dass ich beim Austausch von Textsegmenten die Veränderung des Ergebnisses E aus den Augen verlöre. Denn genau darum ging es mir bei der Kritik an Hans Formulierung, weil ich diese als unangemessen und manipulativ erachtete. Als Sensitivitätsanalyse wird ein entfernt analoges Verfahren im wirtschaftswissenschaftlichen Bereich bezeichnet. Dass Han lediglich unreflektiert dem Sprachgebrauch des medialen Mainstreams gefolgt sein könnte, steht auf einem gesonderten Blatt Papier; umso mehr muss dies aber ins Bewusstsein gehoben werden. Da ich Hans Text mittlerweile kenne, neige ich Letzterem zu. Vielleicht haben Sie inzwischen ebenfalls beobachtet, dass sowohl in Medien, als auch in Politikerreden vermehrt der Ausdruck »physical distancing« auftaucht.
Auch zutiefst beeindruckende, bildungssprachlich herausragende Satzgebirge sind nicht gefeit davor, auf Informationsgehalt abgeklopft zu werden. Das genau aber ist zuweilen die Absicht des Sprechers: Adressaten sollen in übermäßig elaboriertem Sprachgewebe dermaßen gefangen sich wiederfinden, dass sie von angezeigter Informationsprobenentnahme eingeschüchtert Abstand nehmen. Damit wäre der Schritt zur Herrschaftssprache perfekt gelungen. Herrschaftssprache und demokratischer Diskurs indes vertragen sich nur sehr, sehr schlecht.
Die verächtliche Bezeichnung für eine Sprachauffassung, wie ich sie vertrete, ist mir selbstverständlich ebenfalls geläufig: »Sprachpolizei«. Wann immer ich damit beworfen werde (vornehmlich in Kommentar-Foren im derstandard.at), entgegne ich gewöhnlich, dass ich nicht bereit bin, meine Zeit auf Rechtfertigungen gegenüber Leuten zu verschwenden, die sich des semantischen und/oder faktischen Unsinns erst gar nicht bewusst sind, den sie unbeschwerten Geistes daherquatschen und nehme die Bezeichnung einfach hin.
Der erste Absatz in #24 enthält die sublime Botschaft: »ich halte Ihren Sprachgebrauch für unästhetisch.« Dass Sie mir meinen Sprachgebrauch nicht vorhalten, weil dies einem Angriff auf meine Person gleichkäme, steht ausdrücklich da – was andernfalls, mit Verlaub, Ausweis erstaunlicher Dummheit wäre. Dass ich aus meiner inhaltlichen Kritik an Texten der gebotenen Sachlichkeit geschuldet eine zunächst vorhandene Expressivität, welche stellenweise als polemische Formulierung missverstanden werden könnte, bewusst und gewissenhaft herausbürste, entgeht dabei leider vollständig Ihrer Aufmerksamkeit. Dies bin ich nämlich ganz allgemein dem Autor eines analysierten Textes schuldig und es konsumiert den größten Teil des Zeitaufwandes. So pflege ich das auch weiterhin zu halten – ein derartiges Verfahren als ästhetisch oder unästhetisch zu bezeichnen, hat die Qualität eines Kategorienfehlers.
Zum Ende kommend nehme ich Ihren notierten Satz auf: »Unbeherrschte Zeit, befreite, freie, ist was allem Ausdruck zu Grunde liegt.« Dem kann ich vollständig nachfühlen; umso mehr, sobald er in einem politischen Kontext fällt. Wobei dann nicht offen bleiben kann, welche Interessenseite den Satz spricht und mit welcher Seite des Satzschwertes daher der Schnitt geführt wird. Im kapitalismuskritischen Zusammenhang entzündete sich daran die Debatte, welchen Ausdruck Lohnabhängige denn überhaupt finden können, deren Zeit durchwegs von Kapitalinteressen und der Notwendigkeit des unmenschlichen Wettbewerbs um auskömmliche Lebensmöglichkeiten beherrscht wird – ganz zu schweigen von den mehr oder weniger dauerhaft »Stillgelegten«. In einer Elitendemokratie fällt solcher Ausdruck der Beherrschten außerordentlich lästig und wird daher sehr subtil unterbunden, um keine noch lästigeren Aufstände sich organisieren zu lassen.
Ihrem Einigungsvorschlag will ich nicht brüsk ablehnen. Nur muss klar sein, dass damit im Ergebnis für den demokratischen Diskurs rein gar nichts gewonnen ist. Wir stellen ihn bloß ein; womit mir leid ist um sämtlichen Aufwand und all die Aufmerksamkeit, die gerade Ihren Einlassungen ich angedeihen ließ. Da ich keine in #28 erbetene Aufklärung bekomme, habe ich mich entschlossen, zu diesem Austausch nichts mehr beizutragen.
Ich glaube, Sie vergreifen sich im Ton, lieber h. z. Erst recht vergreifen Sie sich bei ihren Argumenten. Bezeichnenderweise gehen Sie nämlich auf mein zentrales Argument, das der Verhältnismäßigkeit, nicht ein. Dabei habe ich explizit darauf hingewiesen, dass ich den Fall »nach deutschem Recht« betrachte, in der Annahme, dass es einen ähnlichen Masstab für Grundrechtseingriffe auch im österreichischen Recht gibt. Nach deutschem Recht haben das Verhältnismäßigkeitsprinzip auch die Verwaltung und die Instanzgerichte anzuwenden.
Dass Sie mich sodann über das Strafverfahren und die Verwerfungskompetenz des VfGH belehren, ist interessant. Ich verstehe allerdings nicht, worauf Sie damit hinaus wollen.
Worauf ich hinaus will: Händchen-Halten und dergleichen sind spontane Gefühlsäusserungen. Wenn diejenigen erst ihren Wohnsitz ummelden müssen, ist es nicht mehr spontan; unabhängig davon ist mir jedoch unverständlich, wie Sie solche massiven Eingriffe rechtfertigen wollen.
Der Hinweis auf alte Menschen bezog sich wiederum auf Deutschland, wo mir solche traurigen Fälle bekannt geworden sind. Wenn dies in Österreich nicht passiert ist, dann können Sie ja froh sein.
Christian Backes, was Sie glauben, interessiert mich nicht. Sie haben gezeigt, dass Sie ohne Kenntnis der Verhältnisse, das Gesetz sieht eine Höchststrafe von 3.600 EUR je Verwaltungsübertretung vor, Ihr persönliches Empfinden ausstellen. Um ein Wort Georg Schramms im »Scheibenwischer« (2003) zu entlehnen: Das hier ist keine emotionale Pissrinne. Kommt als nächstes ein Hinweis auf Spanien oder die Niederlande? (dabei handelt sich’s um eine rhetorische Frage, deren Beantwortung nicht vorgesehen ist)
@h. z.: Oh je!
@metepsilomena
Ich kann dem, was Sie schreiben, gut folgen, weil sich mir, glaube ich, ähnliche Fragen stellen. Edgar Reitz hat vor ein paar Tagen gesagt: »Das ist ein Zeichen für Angst. Die Menschen haben eine Sehnsucht danach, dass ihnen jemand sagt, was sie tun sollen. Ganz offensichtlich gibt es auch unabhängig von der Pandemie ein Gefühl der Unsicherheit in der Gesellschaft.« Ich verstehe Sie so, dass Ihre Überlegungen in eine ähnliche Richtung gehen. Aus dieser Perspektive ist es nicht das Virus, das die Angst verursacht, sondern die bereits vorhandene Angst hängt sich an das Virus, um sich zu objektivieren, es dient ihm als Symbol oder Projektionsfläche. Hierfür scheint das Virus gut geeignet, weil es einerseits wissenschaftlich bestätigt ist, objektive Realität besitzt, andererseits neuartig ist, unbekannte Gefahren birgt. »Aus dieser Perspektive« heisst, dass es nur eine von vielen ist, daneben bestehen andere, und damit will ich betonen, dass es auch weiterhin unterschiedliche Perspektiven gibt. Das Virus selbst wirkt sich ja ganz unterschiedlich aus – und trotzdem dient es dazu, dass Kollektiv auf EINE Perspektive einzuschwören.
Ihre Gegenüberstellung oder Unterscheidung von Funktionalität und Leben (oder Intensität, die sich meiner Erfahrung nach daraus speist, dass man Wagnisse eingeht erscheint mir ebenfalls unterbelichtet; vielleicht später oder an anderer Stelle dazu mehr.
Um das Lagerfeuer der Diskutanten vielleicht noch ein wenig zum Glühen zu bringen, sei mir der Einwurf des Interviews des deutschen Bundestagspräsidenten Wolfgang Schäuble (CDU) erlaubt. Für die österreichischen Diskutanten sei erwähnt, dass der Bundestagspräsident in der Politikerhierarchie in Deutschland an zweiter Position nach dem Bundespräsidenten, aber unbedingt vor dem Bundeskanzler steht. Den Grund für diese privilegierte Position habe ich nie verstanden, was nichts heißen muss; es ist möglich, dass es hierfür hinreichende formaljuristische Gründe gibt.
Der zweite Mann des Staates tätigt also in einem Interview folgende Äußerung:
Aber wenn ich höre, alles andere habe vor dem Schutz von Leben zurückzutreten, dann muss ich sagen: Das ist in dieser Absolutheit nicht richtig. Grundrechte beschränken sich gegenseitig. Wenn es überhaupt einen absoluten Wert in unserem Grundgesetz gibt, dann ist das die Würde des Menschen. Die ist unantastbar. Aber sie schließt nicht aus, dass wir sterben müssen.
Die Nachfrage der Journalisten (»Man muss in Kauf nehmen, dass Menschen an Corona sterben?«) beantwortet er:
Der Staat muss für alle die bestmögliche gesundheitliche Versorgung gewährleisten. Aber Menschen werden weiter auch an Corona sterben.
Schäuble ergänzt seine Aussage, in dem er auf sich selbst als Hochrisikopatient hinweist.
Es braucht nicht erwähnt zu werden, dass Schäubles Abgesang an den Lebensschutz (der im übrigen – soweit hätte er eigentlich lesen können – in Artikel des GG noch einmal explizit ausgedrückt ist: »Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.«) bei allen Lockerungsartisten auf großen Beifall stößt.
Leider scheint man die Konsequenz in anderen Lebensbereichen nicht durchdacht zu haben. Warum sollte man beispielsweise noch ein brennendes Haus löschen? Oder einen Mörder mit Hilfe der Polizei suchen? Warum gibt es eine Anschnallpflicht im Auto? Warum gibt es überhaupt Geschwindigkeitsbegrenzungen im Autoverkehr? (Ein Lieblingsfeld libertärer Denker – ähnlich dem des Waffenrechts in den USA.)
Im übrigen hat niemand behauptet, dass das Grundgesetz dafür zuständig sei, dass man nicht mehr stirbt. Dieser Einschub von Schäuble ist lächerlich und verkleistert bewusst die Dimension seines Diktums. Konkret stelle ich mir jetzt beispielsweise die Frage, wie die »Würde des Menschen« über sein Recht auf Leben verortet werden kann? Wird das ein »würdevolles Sterben« über die Hintertür eingefordert? Immerhin hatte der deutsche Gesundheitsminister Ende letzten Jahres einen Gesetzentwurf über das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe eingebracht. Nachdem dieser durch das Parlament verabschiedet wurde, gab es Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht. Und tatsächlich entschied das Gericht, dass das Gesetz verfassungswidrig sei. Begründet wurde dies mit dem Recht auf selbstbestimmtes Sterben, für das man auch die Hilfe Dritter in Anspruch nehmen dürfe. Spahn legt sich noch quer; der Ausgang dürfte klar sein.
Die Sache ist insofern interessant – und ragt weit über das Aphoristische hinaus – inwiefern die Würde auf ein »selbstbestimmtes Sterben« auch die Unterlassungsleistung des Staates im Falle einer Pandemie einschließt. Längst kursieren Dokumente unter Ärzten, was im Falle einer Überlastung des Gesundheitssystems zu tun ist – Stichwort: Triage.
Schäubles Äußerungen greifen früher: Sie stellen den ordnungsgemässen Ablauf eines Alltagslebens über das potentielle Recht des Einzelnen auf Leben. Es ist also wichtiger, dass Kitas und Schulen geöffnet sind, dass Restaurants und Shopping-Meilen Umsätze tätigen als die aus diesen Handlungen im Rahmen einer Pandemie resultierenden Konsequenzen zu bedenken.
Die so oft (auch hier) beschworenen »Grundrechte« exkludieren also das Recht auf Leben, selbst wenn man weiß, welche Konsequenzen es haben kann (das ist der Unterschied zum Alltagsleben generell, in dem es tatsächlich durch Unfälle immer wieder zu Toten kommt). Zu Ende gedacht bedeutet dies nichts anderes als das Primat eines marktwirtschaftlichen geprägten Alltags über das Individualrecht. Tote während einer Pandemie wären demnach hinzunehmende Kollateralschäden.
Lt. Studie des deutschen Bundesinnenministeriums würden ohne entsprechende Maßnahmen bis zu 1 Mio. Tote möglich sein. Sollte es, wie bei der Spanischen Grippe 1918/19 zu einer zweiten Infektionswelle kommen, ist dieses Szenario durchaus möglich (die zweite Welle damals war sehr viel stärker). Aber laut Herrn Schäuble, der im übrigen als zweiter Mann im Staat immer sicher auf entsprechende medizinische Betreuung setzen kann, bliebe damit die Würde je gewahrt.
.-.-.-
Dies ist ein kurzer Einwurf meinerseits. Bedingt durch andere Tätigkeiten werde ich einer Diskussion nicht oder nur sehr begrenzt folgen können. Ich wünsche in den Kommentaren die Beachtung der Höflichkeit. Unterstellungen, sich im Ton zu vergreifen, bitte ich zukünftig entweder zu unterlassen oder zu belegen. Merci.
@h.z.
Ich war die letzten Tage privat in Anspruch genommen. Falls Sie noch Interesse haben (#28), kann ich Ihnen den zentralen Punkt nennen, der mich beschäftigt (bezogen auf das Gedankenexperiment in #24). Ich habe die nachfolgenden Kommentare noch nicht gelesen, meine Nachfrage aus #25 hatte ich schnell abgetippt, ich wollte Ihnen nichts unterstellen, ich bitte das nicht krumm zu nehmen.
@Christian Backes
Intensität kann ein Wagnis bedeuten, ist aber keineswegs daran gebunden.
Ich wurde heute um ein Gespräch gebeten, das sich um die politischen und gesellschaftlichen Auswirkungen drehte, die aus Angst entstehen könnten (mich hat das nachdenklich gemacht, da das jemand war, der überhaupt nicht leicht zu beunruhigen ist). Aber wir haben einen Konsens, denke ich, dass Angst politisch missbraucht werden kann.
@Gregor
Wenn ein »Lockdown« eine über Wochen andauernde Lösung sein soll, dann muss (sollte) die Politik die Folgen konsequent beobachten, also laufend evaluieren inwieweit Folgeschäden und ‑tote aus z.B. den eingeschränkten Leistungen der Spitäler resultieren. Tote darf man gegen Tote abwiegen und Schäden gegen Schäden. Sind Schutz und Lockerung gleichzeitig möglich, ohne moralische oder diskriminierende Beschränkungen, ohne jemand unverhältnismäßig zu gefährden, spricht m.E. nichts dagegen.
@metepsilonema, rechnen Sie fest mit meinem unerschütterlich freundlichen Interesse.
@h.z.
Ich freue mich, dass Sie sich noch einmal melden, weil ich Ihre Einlassung – siehe #31 – sehr schön finde. Ich gehe einen Umweg über #31 und komme dann wieder auf das Gedankenexperiment zurück.
Zu #31: Ich empfinde Ihre Kommentare keineswegs als Belästigung, ich gestehe aber, dass diese mich emotional mitnehmen, deutlich mehr, als das in der Regel der Fall ist (das liegt nicht am Inhalt und ich meine damit auch nicht, dass Sie mich persönlich angreifen).
Meine Schwierigkeit bezüglich der Satzumstellungen ist nicht das Ergebnis der Analyse und ich gehe mit Ihnen völlig konform darin, dass auch bildungssprachliche Sätze abgeklopft werden müssen, ja gerade diese. Aber Sie verändern durch die Umstellungen den Redecharakter des Satzes und zumindest mich irritiert das und zwar keineswegs nur bei meinen eigenen Sätzen. Ein klassisches Zitat und darunter die Analyse, täte das nicht. Aus demokratischer Sicht, wie Sie schreiben, ist die inhaltliche Debatte unbedingt zu führen und ich will keinesfalls auf eine Einstellung hinaus (ich möchte mich auch nicht immunisieren).
Die Emotion, die die Rede trägt, wird in ihr sichtbar und zeigt, dass die Rede unsere eigene ist; sie ist demokratisch, weil sie auf ein bestimmtes Subjekt verweist. Bestimmt die Emotion anstelle von Argumenten einen Sachverhalt, dann sprechen wir von Meinung. Versucht die Emotion eine Person zu bestimmen, dann liegt ein unsachlicher Angriff vor; hier verliert sie ihre demokratische Rechtfertigung.
[Eine Anmerkung: Nein, Ihre Sprache ist nicht unästhetisch, das ist gar nicht möglich. Ich empfinde sie als sehr gepflegt, sie verweist auf einen Sprecher mit hohem Sprachbewusstsein. Ich hörte seine weichen Lagen gerne häufiger, aber eine Stimme ist eben eine, weil sie ist und bleibt, was sie ist.]
Wenn ich das auf unser Gedankenexperiment beziehe und die Ebene des Pärchens betrachte, dann ist jeder sich einstellende Gefühlszustand, jede emotionale Regung als Reaktion auf die Polizeikontrolle in ihrer Existenz ehrenswert. Was nicht bedeutet, dass jede Handlung, die sie auslösen können, dies wäre. Etwa: Verhalten sich die Beamten höflich und ihrem dienstlichen Auftrag angemessen, dann gibt es keinen Grund unflätig zu sein. Die Strafe muss bezahlt werden, außer es besteht eine rechtliche Möglichkeit dies nicht zu tun. Was ich herausstreichen möchte, ist, dass das Pärchen – gemeinsam oder allein – sich mit der Situation redlich auseinandersetzen sollte: Ist Zorn vorhanden, muss er akzeptiert und dann befragt werden. Er ist legitim, darf aber die rechtlichen Grenzen nicht überschreiten; erkennt das Pärchen, die von Ihnen oben geschilderte rechtliche Situation, dann sollte das zu seinem Abschwellen beitragen. Bleibt er vorhanden, muss ihm weiter nachgegangen werden; er kann auch zur Triebfeder zivilen Widerstands werden, wie von Ihnen beschrieben (nicht jedoch als Äußerung).
Emotionale Eigenwilligkeit sollte jederzeit gestattet sein, die Übertragung von Emotionen kennt als Grenze zumindest die Höflichkeit, eigenwilliges Handeln hat seine Grenze spätestens in den Schranken die Recht und Gesetz auferlegen. Ich glaube, dass die kapitalistische Lebenswelt Eigenwilligkeit stets in Dienst nehmen möchte, auch deswegen sollten wir sie schätzen.
Kurioserweise sehe ich mich derzeit selbst mit der Notwendigkeit einer Maßnahmenbeschwerde gegen eine polizeiliche Amtshandlung konfrontiert. Dies als Information, da ich einige Tage lang meine Konzentration von der Diskussion abziehe.
Während einer ersten Einarbeitung in die Vorschriften des Verwaltungsstrafgesetzes stieß ich übrigens auf den Grund dafür, weshalb Strafaussprüche wegen Abstandsverletzungen im Kontext der COVID-Krise gerade EUR 500 ausmachen. Dies ist der höchste Strafbetrag, der in einem beschleunigten Strafverfahren im Wege einer Strafverfügung verhängt werden kann.
Auf G.Ks. Anmerkungen in #36 ist vor dem Hintergrund des bisherigen Diskussionsverlaufs (Bedeutung der Angst) und der aktuellen Entwicklung hierzulande (vermutete »Panikmache« der Regierung) unbedingt noch einzugehen. Die verlinkten Texte (danke dafür!) sind aus meiner Sicht für jeden an der Debatte Interessierten geradezu Pflichtlektüre.
Ich habe mich bisher nicht so genau mit den Bußgeldern für Verstösse zu den Corona-Regeln bzw ‑Gesetzen beschäftigt. Ich glaube, in Bayern muss man 150 Euro bei einem Verstoss gegen das »allgemeine Abstandsgebot« bezahlen. 500 Euro sind fällig, wenn man bspw. ein Altenheim betritt. (Auch das halte ich für vollkommen überzogen.)
500 Euro finde ich vollkommen unangemessen. Ich würde diesen Bescheid nicht bezahlen.
Interessant die Anmerkung zum Strafbetrag, danke. Und viel Erfolg mit Ihrer Beschwerde!
Ich bin nur insofern ein wenig verwundert, da das deutsche Papier ja schon lange bekannt ist. Mich haben deshalb die Hinweise, die bei uns nun aufgetaucht sind, nicht sonderlich überrascht.
Was Herr Schäuble sagt, entspricht m. W. noch immer der herrschenden Verfassungslehre. Das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit kennt – anders als die Menschenwürde – einen Gesetzesvorbehalt und gilt deshalb nicht absolut. Die Grundrechte schützen in erster Linie vor direkten staatlichen Eingriffen, die zu unterlassen sind, wenn sie Grundrechte verletzen.. Daneben sind die Grundrechte nach Rechtsprechung des BVerfG auch als Schutzpflichten konzipiert, d. h. der Staat muss die grundrechtlich geschützten Güter aktiv schützen. Bei diesen Massnahmen ist der Staat relativ frei, muss aber die Grenzen anderer Grundrechte beachten. So ist es ihm z. B. nicht erlaubt, Folter anzuwenden, um Leben zu schützen, weil Folter als Verletzung der Menschenwürde gilt – vielleicht erinnern Sie sich an den Fall Gäffgen? Vielleicht ärgert Sie, Herr Keuschnig, aber nur der Zeitpunkt, zu dem Herr Schäuble darauf hinweist.
Die Analogien, die Sie bilden, leuchten mir nun ebenfalls nicht ein. Im Gegenteil: Würde der Staat handeln wie in der Krise jetzt, müsste er ja den Autoverkehr komplett lahmlegen bzw. auf »systemrelevante« Fahrten begrenzen. Würde Gesundheits- und Lebensschutz absolut gelten, müsste der Staat konsequent zu Ende gedacht auch das lebensrettende Verhalten von Ärzten, Pflegern, Feuerwehrleuten etc. verbieten, soweit diese sich damit in Lebens- und Gesundheitsgefahr begeben.
M. E. steht auch nicht das individuelle Recht auf Leben/Gesundheit gegen die Marktwirtschaft. Denn die Massnahmen sollten in erster Linie eine befürchtete Überlastung der Gesundheitsversorgung verhindern und somit nur mittelbar dem individuellen Schutz dienen. Für mich ergibt sich vorläufig das Bild, dass der shutdown nichts gebracht hat – d. h. nicht einmal notwendig war. Die vom RKI zuletzt veröffentlichte R‑Kurve legt dies jedenfalls nahe.
Wieso wird jetzt Angst vor einer 2. Welle geschürt? Welche belastbaren Anhaltspunkte/ Daten gibt es dafür? (Auf telepolis las ich gerade, dass die WHO selbst die harten Massnahmen für wenig effizient hält.)
Soweit mir bekannt, gilt in Notfällen, gerade keine Panik zu verbreiten. Wieso weicht das von Ihnen verlinkte Strategiepapier davon ab und rät dazu, die Leute in Panik zu versetzen? Was soll das denn bitte sehr?
Ich habe mich bewusst kurz gefasst, einmal mangels Zeit, dann um den Kommentar nicht ausufern zu lassen. Deshalb betone ich nochmals die Vorläufigkeit.
Ebenso will ich betonen, dass Sie ein ernstes Thema – die medizinische Versorgung / das Sterben alter Menschen – ansprechen, das uns in den nächsten Jahren aufgrund der demographischen Entwicklung beschäftigen wird, erst recht, wenn die Wirtschaft in eine längerfristige Krise gerät. Auch hier sollte man differenzieren, Leitgedanke aber sein, den Betroffenen eine freie Wahl zu ermöglichen, welche Massnahmen sie wollen oder nicht. Auch unter diesem Gesichtspunkt sehe ich das exekutive Handeln jetzt nicht als »hilfreich« an.
@Gregor Keuschnig
Zur Zeit studiere ich aus erwähntem Anlass (hat nichts mit »Corona« zu tun) Unmengen an Entscheidungen der Verwaltungsgerichte. Eine Beschwerde/Berufung gegen die Strafhöhe ist zwar möglich, aber mit enormem Kostenrisiko verbunden. Falls die Beschwerde abgewiesen wird, können die Kosten des Rechtsmittelverfahrens je nach Verfahrensgang rasch die Höhe der bekämpften Strafe erreichen bzw. deutlich übersteigen.
Das Risiko der Abweisung ist so hoch, da neuartige Rechtsmaterie angewendet wird. Eine weitreichende Klärung kann natürlich durch Anrufung der Höchstgerichte herbeigeführt werden. Doch bis zur deren Entscheidung sind die bisher aufgelaufenen Kosten (Strafe + Verfahrenskosten) zu bezahlen. Ein negatives Verfahren vor einem Höchstgericht kann ebenfalls die ursprüngliche Strafhöhe erheblich übersteigen, sei noch angemerkt.
Mittlerweile gibt es für Exekutivorgane die Möglichkeit, sogenannte Organmandate an Ort und Stelle auszustellen (vergleichbar mit den Bußgeldern in D?), die sich in der Höhe von € 25 – 50 bewegen. Dazu wird aber allgemein nicht gewusst, dass Voraussetzung für ein Organmandat ein vorliegendes Geständnis ist. Aus diesem Grund sind Organmandate auch rechtlich nicht bekämpfbar. Im Zweifelsfall daher immer auf einer Anzeige bestehen wegen der Verfahrensrechte und dem Rechtsschutz!
Prinzipiell ist nicht nur zulässig, sondern gesellschaftlich auch notwendig, unterschiedliche Rechtsauffassungen hinsichtlich der Strafhöhen bis zum Ende auszufechten. Leisten muss man sich’s eben können.
@metepsilonema, in diesem Fall scheine ich »spät dran« zu sein. Das mag vielleicht einen Teil der verspürten Differenzen erklären.
Was mich ärgert, ist uninteressant. Ihre rhetorischen Fragen sind Kaugummiblasen und von großer Ignoranz, in einem Fall sogar von Unkenntnis, geprägt. Wenn Sie wissen möchten, was die Studie des BMI bezwecken soll, müssen Sie das BMI fragen. Den Dummenspruch »Freie Fahrt für freie Bürger« mit der die Autobahnraserei einst (und jetzt) in Deutschland untermalt wird, variieren Sie zu »Freie Ansteckung für freie Bürger«. Und da Sie suggerieren, dass Marktwirtschaft (bzw. das, was Sie dafür halten) über das Recht auf Leben steht, haben Sie die Basis verlassen, mit der ich zu diskutieren bereit bin.
Lieber Herr Keuschnig, ich respektiere Ihren Wunsch, und dies wird mein letzter Kommentar hier sein. Ich selbst habe auch keine Lust mehr. Sie haben in Bezug auf das Interview von Herrn Schäuble Ihre verfassungsrechtliche Unkenntnis gezeigt. Darauf habe ich Sie hingewiesen, und nach meinem Empfinden: ohne Sie zu schulmeistern. Was die epidomologische Situation angeht, habe ich meine Ausführungen explizit als vorläufig, fallibel hingestellt – Sie hätten mir also gerne meinen Irrtum aufzeigen können. Das ist mir aber noch egal.
Nicht egal ist mir, wenn Sie mir Positionen unterstellen, die ich nicht vertrete. Ich habe nicht suggeriert, dass für mich die »Marktwirtschaft« über dem Schutz des Lebens steht. Das genaue Gegenteil ist der Fall. Ich habe lediglich prophezeit, dass uns (= als Gesellschaft) solche Diskussionen infolge der demographischen Entwicklung bevorstehen, d. h. sie haben bereits begonnen und werden sich verschärfen – so könnte unterschwellig Druck auf alte Menschen entstehen, sich solcher Sterbehilfemöglichkeiten zu bedienen. Das sehe ich negativ – und zeigt, dass es mir zugleich auch dabei um die individuelle Freiheit geht. Diese kommt in ihrem Denken aber nicht vor – allenfalls als Missbrauch (»Autobahnraserei«).
@h.z.
Das soll aber nicht gegen eine Diskussion sprechen.